Ministerium: Masern-Impfpflicht an Schulen für Tausende Beschäftigte

Die Corona-Pandemie hat die seit März 2020 geltende
Masern-Impfpflicht unter anderem in Schulen in der Wahrnehmung
überlagert. Die Nachweispflicht betrifft nicht nur Kinder, sondern
auch große Teile des Personals.

Erfurt (dpa/th) - Von der bundesweiten Masern-Impfpflicht unter
anderem an Schulen und in Kindergärten ist in Thüringen nach
Einschätzung des Bildungsministeriums etwa die Hälfte des
Schulpersonals betroffen. Rund 13 400 Beschäftigte waren nach Angaben
einer Sprecherin im Schuljahr 2021/22 jünger als 52 Jahre. Die
Pflicht zum Nachweis des Masern-Impfschutzes oder der Immunität nach
einer Erkrankung gilt seit März 2020 nicht nur für Kinder und
Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch für nach 1970
geborene Beschäftigte in den Einrichtungen. Für einen Teil galt bis
Ende Juli eine Übergangsfrist.

Das Masernschutzgesetz war im März 2020 in Kraft getreten. Seitdem
musste der Impf- oder Immunitätsnachweis zunächst bei Neuaufnahmen
von Kindern in Einrichtungen und Neueinstellungen von Personal
vorgelegt werden. Nach dem Ende der Übergangsfrist betrifft dies nun
auch das bereits vor März 2020 dort tätige Personal sowie vor diesem
Stichtag in Kindergärten betreute und in Schulen unterrichtete
Kinder. In den Kindergärten gilt die Impfverpflichtung laut
Bildungsministerium für zwei Drittel des pädagogischen Personals, das
sind mehr als 9700 Menschen. Angaben zur Altersstruktur der übrigen
Kindergarten-Beschäftigten machte das Ministerium nicht.

Die Einrichtungen müssen die Daten Ungeimpfter an das jeweils
zuständige Gesundheitsamt übermitteln. Kinder ohne Impfschutz dürfen

in Kindergärten nicht betreut werden. Ungeimpfte Schulkinder dürfen
wegen der allgemeinen Schulpflicht zwar nicht vom Unterricht
ausgeschlossen werden, ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu
2500 Euro. Beschäftigten ohne Impf- oder Immunitätsnachweise drohen
auch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote.

Konflikte an Schulen und Kindergärten wegen der Masern-Impfpflicht
sind in Thüringen laut Bildungsministerium bislang nicht bekannt. Das
Thüringer Gesundheitsministerium rechnet auch jetzt nicht mit
gravierenden Problemen - zumindest bei Schulkindern. Angesichts einer
hohen Masern-Impfquote bei Schulanfängern sei davon auszugehen, dass
ungeimpfte Kinder eher Einzelfälle seien, sagte ein
Ministeriumssprecher auf Anfrage. So hätten 93,2 Prozent der Kinder
der Geburtsjahrgänge 2013/2014, die 2019/2020 in Thüringen
eingeschult wurden, über den vollständigen Masern-Schutz aus zwei
Impfungen verfügt. In den zurückliegenden zweieinhalb Jahren gab es
in Thüringen laut Ministerium keine Masernfälle.