Corona-Impflicht: Noch keine Beschäftigungsverbote verhängt

Wiesbaden (dpa/lhe) - Mehr als vier Monate nach Einführung der
Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich
haben die hessischen Behörden bislang keine Beschäftigungs- oder
Betretungsverbote verhängt. Das teilte das Sozialministerium in
Wiesbaden mit. «Betretungsverbote könnten bisher lediglich durch die
Einrichtungen selbst in Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochen
worden sein.» Dazu liegen dem Ministerium einer Sprecherin zufolge
aber keine Daten vor.

Seit Mitte März gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht
für Mitarbeiter in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten
bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen
- oder ein Attest vorlegen, dass sie die Spritze aus medizinischen
Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt
in Hessen in mehreren Stufen. Beschäftigungs- und Betretungsverbote
für ungeimpftes Personal kämen erst in Stufe vier zum Tragen, so das
Ministerium.

Aktuell greift im Bundesland die dritte Stufe. Das bedeutet: Gehen
innerhalb einer bestimmten Frist keine ausreichenden
Immunitätsnachweise ein, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld
verhängen. Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und
anschließend ein Impfangebot unterbreiten. In Stufe vier können die
Gesundheitsämter am Ende Betretungs- oder Tätigkeitsverbote anordnen.

Nach den letzten Zahlen des Sozialministeriums aus dem Mai können 4,2
Prozent der rund 66 000 Beschäftigten in der stationären Pflege, die
einen Nachweis vorlegen müssten, als nicht geimpft gelten. In den
Klinken betreffe das acht Prozent der rund 55 000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.

Dem Gesundheitsamt in Hessens größter Stadt Frankfurt wurden bislang
4758 Personen gemeldet, die unter die einrichtungsbezogene
Impfpflicht fallen und ihrem Arbeitgeber keinen Immunitätsnachweis
erbracht hatten. «Diese wurden alle vom Gesundheitsamt angeschrieben
und fehlende Nachweise nachgefordert», teilte eine Sprecherin mit.
Aktuell fehle noch von 2973 Personen jeglicher Nachweis. Diese sollen
nun zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden.

Beim Gesundheitsamt des Kreises Gießen sind mehr als 900 Meldungen
zur Impfpflicht eingegangen. Diese seien aber nicht gleichzusetzen
mit der Anzahl tatsächlich ungeimpfter Beschäftigte, erläuterte eine

Sprecherin des mittelhessischen Kreises. «In manchen Fällen liegen
zum Beispiel keine Nachweise bei der Einrichtung vor oder müssen
überprüft werden.» Alle gemeldeten Personen wurden aufgefordert,
Nachweise vorzulegen. Teilweise sei das bereits geschehen. «Wer der
Aufforderung nicht nachgekommen ist, erhält ein
Erinnerungsschreiben.»

Dem Kreis Marburg-Biedenkopf sind 702 Personen im Zusammenhang mit
der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet worden. Diese seien
angeschrieben und zur Impfung aufgefordert worden. «Davon haben uns
mittlerweile 182 Personen vollständige Impfnachweise vorgelegt. Bei
den restlichen 520 gehen wir bislang davon aus, dass sie noch nicht
geimpft sind», sagte ein Kreissprecher. Verbote seien bislang noch
keine ausgesprochen worden.

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