Oppositionspolitiker stellen Corona-Impfpflicht infrage

Berlin (dpa) - Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und
Gesundheitspersonal sollte nach Ansicht von Oppositionspolitikern zum
Jahresende auslaufen. Der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, Tino
Sorge (CDU) sagte der «Welt», die Bundesregierung könne weder
angeben, wie sich die Impfpflicht vor Ort auswirke, noch habe sie
Zahlen zur Abwanderung aus dem Pflegeberuf. «Wenn dieser gefährliche
Blindflug weitergeht, spricht alles dafür, die einrichtungsbezogene
Impfpflicht am Ende des Jahres nicht zu verlängern.» Sorge forderte,
vulnerable Gruppen in den Einrichtungen mit gezielten Impf- und
Testkonzepten zu schützen. «Diese dürfen allerdings nicht zu mehr
Bürokratie und Belastungen für das Pflegepersonal führen», mahnte e
r.

Der Linke-Politiker Ates Gürpinar sagte der «Welt»: Eine Fortführun
g
der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Eindämmung der Pandemie ist
sinnlos.» Zugleich betonte er, dass Impfungen ein wichtiger Baustein
für den Kampf gegen Corona seien - neben Hygienevorschriften,
Schutzausrüstung, Luftfiltern und Tests.

Vertreter der Regierungsfraktionen reagierten zurückhaltend. Der
FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann sagte: «Das epidemiologische
Geschehen, erhältliche Varianten-Impfstoffe und selbst die aktuelle
Variante des Sars-CoV-2 werden wichtige Faktoren in dieser Diskussion
sein.» Die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens sagte laut «Welt».

«Diese Frage werden wir zu gegebener Zeit in der Koalition
diskutieren.» Die Impfung senke das Ansteckungsrisiko und könne
schwere Krankheitsverläufe beim Personal verhindern - dies hätten
auch Experten im Gesundheitsausschuss berichtet.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und
geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus
schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu
erkranken oder daran zu sterben. Beschäftigte in Pflegeheimen und
Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten
Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum
15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen
sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.