Kein Job bei Kirchenaustritt? - Fall geht an Europäischen Gerichtshof
Erfurt (dpa) - Der Fall einer Hebamme, die nach ihrem Kirchenaustritt
keinen Job in einem katholischen Krankenhaus erhielt, wird den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte den Fall aus
Nordrhein-Westfalen den Richtern in Luxemburg vor, wie eine
BAG-Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Geklärt werden soll, ob das
Agieren des der katholischen Kirche zugeordneten Krankenhauses mit
Europarecht vereinbar ist.
Es geht laut Bundesarbeitsgericht um die Frage, ob das Krankenhaus
die Jobbewerberin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit
ansehen durfte, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der
katholischen Kirche ausgetreten war. Letztlich müsse geklärt werden,
ob es sich um einen Fall von Ungleichbehandlung wegen der Religion
handele.
Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Krankenhaus von bereits
angestellten Arbeitnehmern keine Mitgliedschaft in der katholischen
Kirche verlange. Das Krankenhaus beschäftigt laut BAG konfessionslose
Mitarbeiterinnen, die nicht zuvor katholisch waren, auch als
Hebammen. Die Beklagte ist nach Gerichtsangaben dem Deutschen
Caritasverband angeschlossen und betreibt unter anderem ein
Krankenhaus in Dortmund.
Die Vorinstanzen in NRW haben unterschiedlich entschieden: Das
Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt, das
Landesarbeitsgericht Hamm wies sie ab.
Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Kirchenmitgliedschaften
spielen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt immer wieder eine Rolle.
In einem Urteil 2019 zu einem katholischen Chefarzt, der wegen einer
zweiten Heirat seinen Job verlieren sollte, rüttelten die höchsten
deutschen Arbeitsrichter unter Verweis auf europäisches Recht am
Sonderstatus von Kirchen als Arbeitgeber. Dabei ging es um
Loyalitätspflichten.
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