Verband: Infektionen auch aus Unwissen über PCR-Anspruch untererfasst

Berlin (dpa) - Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat
darauf hingewiesen, dass Menschen mit einem positiven
Corona-Schnelltest Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test haben.
In Teilen der Bevölkerung sei dies nicht bekannt, so dass die
Corona-Statistik das wahre Ausmaß der Pandemie nicht abbilden könne,
teilte der BDL-Vorsitzende Andreas Bobrowski am Dienstag mit. In der
Statistik zählen nur positive PCR-Tests. «Das Infektionsgeschehen
wird schon seit langem nicht mehr angemessen erfasst», sagte
Bobrowski. Denn «allzu oft» folge auf einen positiven Antigentest
kein PCR-Test.

Laut Corona-Testverordnung haben Menschen mit positivem Schnelltest,
auch bei einem Selbsttest, Anspruch auf eine «bestätigende Testung
mittels eines Nukleinsäurenachweises».

Der BDL erwartet, dass wegen rückläufiger Nachfrage bei den
sogenannten Bürgertests über den Sommer weitere gewerbliche
Testzentren schließen werden. Nach Einschätzung des Verbands hat es
bei den Bürgertests seit ihrer Beschränkung Ende des vergangenen
Monats Rückgänge um 20 bis 30 Prozent gegeben.