Geänderte Regeln für Testzentren - Regierung meldet leichten Rückgang

Schwerin (dpa/mv) - Nach den Anfang Juli in Kraft getretenen neuen
Regelungen für Corona-Testzentren hat die Schweriner Landesregierung
einen leichten Rückgang der Angebote verzeichnet. Mit Stand vom
Montag führte eine Karte 428 Testangebote auf, Ende Juni waren es
noch 440 gewesen.

Allerdings waren auf der Karte auch Teststellen aufgeführt, die nach
Betreiberangaben nicht mehr bestehen. Der Sprecher des
Gesundheitsministeriums, Alexander Kujat, riet dazu, Teststellen im
Zweifel vor dem Besuch zu kontaktieren. Bei der Karte sei man auf die
korrekten Angaben der Anbieter angewiesen. Anfang Juli hatten
Betreiber Angebote geschlossen und das mit sinkenden Nutzungszahlen,
größerem bürokratischem Aufwand und einer geringere Vergütung
begründet.

Kostenlose Schnelltests gibt es nach der neuen Verordnung des Bundes
nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa
für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden
drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss
unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird. Erkrankte mit
Covid-19-typischen Symptomen sollen zum Arzt gehen, um sich dort
einem kostenlosen Test zu unterziehen.

Ein gewisser Rückgang der Teststellen sei aufgrund der neuen
Strategie erwartbar und folgerichtig, hieß es vom
Gesundheitsministerium in Schwerin. «Das bisherige Bürgertestkonzept
war teuer und ineffizient.» Aus Sicht von Ministerin Stefanie Drese
(SPD) ist aber die Aufrechterhaltung einer Test-Basisinfrastruktur im
Sommer wichtig, insbesondere die Möglichkeit für PCR-Tests. Auch
müsse bei Bedarf möglichst schnell wieder aufgestockt werden können.

«Zielgerichtete Tests bleiben ein wichtiger Bestandteil unseres
Herbst-/Winter-Plans zur Vorbereitung auf die erwartete
Infektionswelle.»