Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten Von André Jahnke, dpa

Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen - seit
November auch gegen Corona. Diese Pflicht bleibt bestehen, hat nun
das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es gibt dem
Verteidigungsministerium aber Hausaufgaben auf.

Leipzig (dpa) - Die Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen.
Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei
Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung
in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen
ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1
WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des
Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei
richtig gewesen, betonte der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler.
Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen,
Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der
Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. «Das
Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.» Daher sei
die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.

Das Gericht verpflichtete das Ministerium aber, vor der Anordnung
einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu überprüfen. «Das
Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die
Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind
Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung
weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen», hieß es
weiter.

Wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die
Entscheidung zunächst nur für die beiden Oberstleutnante. Dem
Bundesverwaltungsgericht liegen aber laut Wehrdienstsenat noch
mehrere Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von
Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen
Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis,
Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm
das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in
die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und
weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Für diese Impfung besteht demnach
seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema
widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

«Ich bin Soldat und habe den Urteilsspruch anzunehmen», sagte der
sichtlich enttäuschte Kläger, Oberstleutnant Marcus Baier. Er habe
noch nicht entschieden, ob er sich nun impfen lasse. Sein Kamerad und
Mitkläger, Christian Baier, betonte, dass er zunächst auf die
Aufforderung zur Impfung warte. «Dann habe ich mehrere Möglichkeiten
und schließe auch eine Kündigung nicht aus», sagte der Berufssoldat.


Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und
genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell
vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote
der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach
100 Prozent. Bislang habe es unter den 183 638 Soldatinnen und
Soldaten rund 60 000 Corona-Fälle gegeben.

Die Prozessvertreter des Verteidigungsministeriums wollten sich am
Donnerstag vor Ort nicht näher äußern.

Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz hat das
Urteil auch Auswirkungen auf die Impfdebatte in Deutschland. «Für die
Impfkampagne im Herbst muss die Bundesregierung bei den dann zur
Verfügung stehenden Vakzinen sowohl den Eigenschutz als auch den
Fremdschutz ausreichend faktisch begründen. Hier wird es darauf
ankommen, die Menschen mit Daten zu überzeugen», sagte
Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.