Landesarbeitsgericht bestätigt: Streikaufrufe an Uniklinik zulässig

Köln (dpa/lnw) - Auch das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden,
dass Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi am Uniklinikum Bonn
zulässig sind. Das Gericht unter Leitung des stellvertretenden
Vorsitzenden Richters Ralf Weyergraf habe nach rund siebenstündiger
Sitzung die Berufung der Klinik zurückgewiesen, teilte das Gericht am
Freitag mit.

Damit bestätigte die Instanz das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom
14. Juni. Die Bonner Richter hatten in einem Eilrechtsschutzverfahren
einen Antrag des Krankenhauses auf Unterlassung bereits
zurückgewiesen. Streiks der Beschäftigten wollte die Klinikleitung
per Einstweiliger Verfügung untersagen lassen - und ging nach dem
Scheitern in Berufung.

Bei Verdi kam das Urteil gut an. «Damit wird bestätigt, dass Streiks
auch im Gesundheitsbereich legales Mittel der Auseinandersetzung
sind, und die Tarifautonomie gestärkt», sagte Verdi-Landesleiterin
Gabriele Schmidt zufrieden. Die Beschäftigten der Bonner Uniklinik
seien zudem «stinksauer» über ihren Arbeitgeber und dessen
«juristischen Winkelzüge». Schmidt betonte, «dass der Streik sofort

beendet» werden könne, «sobald die Eckpunkte für einen Tarifvertrag

stehen, der wirklich Entlastung bringt». Verdi hofft, dass sich die
Arbeitgeber nun auf eine Verhandlungslösung konzentrieren. Durch die
Finanzierungszusage des Landes bestehe zudem «kein Hindernis mehr für
einen guten Tarifvertrag Entlastung an den Unikliniken».

Mit den Streiks machen Verdi und die Beschäftigten von sechs
Unikliniken in Nordrhein-Westfalen seit neun Wochen Druck bei den
Verhandlungen mit den Arbeitgebern über einen sogenannten
Tarifvertrag Entlastung, in dem genaue Personalbemessungen für
einzelne Bereiche der Krankenhäuser geregelt werden sollen.

Nach Ansicht des Gerichts sind die Forderungen der Streikenden
hinreichend begründet. Die Arbeitgeberseite könne sich darauf
einstellen, wie sie auf die formulierten Tarifziele reagiere, um
einen Arbeitskampf zu vermeiden. Eine Versorgung der Patientinnen und
Patienten sei durch die Notdienstvereinbarungen mit den Kliniken
abgesichert, hieß es bereits im ersten Urteil.

Darüber hinaus hätten die Parteien in der Verhandlung am Donnerstag
«in konstruktiver Art und Weise» eine Notversorgung vereinbart, in
dem sie unter anderem die Notversorgung qualitativ und quantitativ
durch die Erhöhung des Mindestbetriebs von 16 auf nun 25
Operationssäle nebst entsprechendem Fachpersonal verbesserten, teilte
das Gericht mit. Die Uniklinik begrüßte diese Einigung. Durch den
Streik stünden in Bonn bereits 1000 Patienten auf einer Warteliste
für eine medizinisch nötige Operation. Die OP-Kapazität könne durch

die Vereinbarung nun trotz des Streiks deutlich erweitert werden.