Kassenleistung ab Juli: Bluttests auf Trisomie bei Schwangerschaft
Berlin (dpa) - Bluttests bei Schwangeren, die Kenntnis über gewisse
Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden ab Freitag (1. Juli) in
bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt. Seit Jahren wird das Thema
teils hitzig diskutiert - und noch immer sehen Fachleute gehäufte
Bluttests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) als schmalen Grat. So warnte
der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) vor einem
«großen Selektieren». Aller Anreiz, über eine Behinderung wie das
Down-Syndrom beim heranwachsenden Baby Kenntnis zu erhalten, sei
«eine potenzielle Entscheidungshilfe, sich einseitig und unkritisch
gegen das Kind zu positionieren», kritisierte ABiD-Sozialberater
Dennis Riehle kürzlich in einer Mitteilung.
Sogenannte nicht-invasive Pränataltests (NIPT) stehen Frauen schon
seit 2012 zur Verfügung, allerdings müssen sie bislang in der Regel
selbst bezahlt werden. Beim Test wird eine Blutprobe der werdenden
Mutter auf bestimmte Erbgutfehler des Fötus untersucht: etwa auf eine
Trisomie 21, die mit unterschiedlich ausgeprägten körperlichen und
geistigen Auffälligkeiten einhergeht. Ist das Testergebnis negativ,
kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass das
Ungeborene Trisomie 21 hat.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium, das Ärzte,
Krankenkassen und Kliniken zusammenbringt, hatte schon 2019
grundlegend entschieden, dass der NIPT auf die Trisomien 21, 13 sowie
18 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter
Verwendung einer Versicherteninformation Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) werden soll. Der Ausschuss argumentiert,
der Bluttest sei im Gegensatz zu älteren Methoden ohne Risiko.
Thomas von Ostrowski, Vorstandsmitglied des Berufsverbands
niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), sagte der dpa, er sehe vor
allem ein Problem in der unklaren Festlegung, für wen die Tests
bezahlt werden sollen. «Unter keinen Umständen darf der NIPT als
Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 verstanden werden.» Dies könnte
aus seiner Sicht angesichts der unklaren Vorgaben aber passieren.
«Zentrale Herausforderung wird das Gespräch mit der Schwangeren sein,
um dieser eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.»
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