Corona-Tests - wer sie jetzt noch kostenlos bekommt

Corona-Teststationen gab es zwischenzeitlich fast an jeder
Imbissbude. Nun laufen die kostenlosen Schnelltests aus. Für die
meisten heißt es künftig: Test selbst bezahlen oder zumindest einen
Teil davon. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Berlin (dpa) - Mal eben kostenlos auf Corona testen - damit ist nun
nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnelltests auf Staats-
und damit Steuerzahlerkosten an Teststationen oder in Apotheken soll
es ab Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen geben. Andere müssen
drei Euro zuzahlen. Darauf hatten sich Gesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in der
vergangenen Woche geeinigt.

Was ändert sich grundsätzlich?

Bisher hatte jeder - auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass
- Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche
durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt
aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das
kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, «ausgesetzt», wie
es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue
Corona-Testverordnung heißt, der vergangene Woche bekannt wurde. Die
überarbeitete Verordnung und die neuen Regeln sollen laut Ministerium
am Donnerstag in Kraft treten.

Wer bekommt weiterhin Gratis-Tests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen
können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten
Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten,
Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen,
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich
weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt dem Entwurf
zufolge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen
Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa
zurück zur Arbeit können.

Und wer muss drei Euro zuzahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten
oder einer anderen «Veranstaltung in einem Innenraum» am selben Tag
gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu
verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen
Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat
oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu
treffen.

Da kann ja jeder behaupten, «ich will meine kranke Oma besuchen». Wie
soll das kontrolliert werden?

Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche
Besuche müssten «glaubhaft» gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss

zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen
eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines
Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Ob das
potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als
Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim
Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen
naturgemäß schwierig.

Welche Nachweise werden noch verlangt?

Wie bisher muss ein «amtlicher Lichtbildausweis» vorgelegt werden.
Nur haben viele Kinder bis fünf - für die es weiterhin Gratistests
gibt - noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa
die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so
laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für
Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren
Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für
einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten
zeigen deren Testergebnis vor.

Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?

Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben
Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es
gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem
Frühjahr 2021. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt
werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind», hatte
Finanzminister Lindner den Schritt begründet. Lauterbach zufolge
sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis
Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wäre es 5
Milliarden.

Übernehmen die Länder den Drei-Euro-Anteil?

Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer
die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder haben

dafür aber nach letztem Stand keine Pläne. Die drei Euro ersetze man
nicht «und zwar in keinem der Länder», hatte Baden-Württembergs
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag gesagt.

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