Nach Behandlungsfehler muss Versicherung Millionensumme zahlen
München (dpa) - Nach dem Behandlungsfehler eines Notarztes, der
schwerwiegende Folgen für den Patienten hatte, muss die
Haftpflichtversicherung des Mediziners eine Millionensumme zahlen.
Nach einem zwölf Jahre dauernden Verfahren um Schadenersatz- und
Schmerzensgeld vor dem Landgericht München II muss die Versicherung
für den Verdienstausfall und auch die Pflegekosten des Patienten
aufkommen. Das bereits im Mai verkündete Urteil wurde am Montag vom
Gericht bekannt gegeben (Az. 2 O 6412/10).
Hintergrund des Verfahrens war ein Autounfall im Jahr 1995. Damals
war der heute 57 Jahre alte Kläger unverschuldet in den Unfall
verwickelt. Der alarmierte Notarzt schloss das Beatmungsgerät falsch
an - an die Speise- statt an die Luftröhre. Nach der Reanimation fiel
der Mann in ein dauerhaftes Wachkoma und wurde ein Pflegefall. Das
Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
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