AfD reicht Normenkontrollklage wegen sächsischer Corona-Schulden ein

Dresden (dpa/sn) - Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht
juristisch gegen den Corona-Bewältigungsfonds des Freistaates vor.
Eine entsprechende Normenkontrollklage sei am Dienstag per Fax an das
Verfassungsgericht des Freistaates gesandt worden, teilte die
Fraktion am Donnerstag in Dresden mit. Das Gesetz beeinträchtige in
erheblichem Umfang das Budgetrecht des Landtages, nannte der
Abgeordnete André Wendt einen Kritikpunkt. Indem der Freistaat die
Corona-Schulden als «Sondervermögen» außerhalb des Kernhaushaltes
führt, wandere die Verantwortung hinter die verschlossenen Türen des
Finanzausschusses.

Diese Intransparenz sei an sich schon verfassungsrechtlich
bedenklich, hieß es. Die Regierung habe diese «abenteuerliche
Finanzkonstruktion auch genutzt, um Corona-Hilfsgelder für andere
Bereiche - etwa die Bewältigung von Klimafolgen und zum Schulhausbau
- umzuleiten. Die Zweckbestimmungen seien nicht konkret genug, um die
Mittel durch den Landtag zu steuern. Man sehe eine Zweckentfremdung
der Mittel. Zudem fehle eine Begründung, ob die Höhe der
Schuldenaufnahme berechtigt war.

Sachsen hatte im Jahr 2020 zur Finanzierung der Corona-Lasten
erstmals seit 2005 wieder neue Schulden gemacht. Diese Möglichkeit
sieht die Verfassung vor, wenn es etwa eine Notlage zu meistern gilt.
Die Regierung wurde ermächtigt, Kredite im Umfang von bis zu sechs
Milliarden Euro aufzunehmen. Zuletzt war zu hören, dass nicht der
gesamte Kreditrahmen ausschöpft werden muss. Auch die AfD hatte der
Schuldenaufnahme zugestimmt - «mit Bauchschmerzen», wie Fraktionschef
Jörg Urban am Donnerstag erneut betonte. Damals sei nicht absehbar
gewesen, wie viele Mittel notwendig sind und dass sie auch für andere
Zwecke verwendet werden.

Derzeit läuft eine Diskussion darüber, ob die Fristen für die
Rückzahlung der Kredite gedehnt werden. Dazu müsste die Verfassung
geändert werden. Bislang ist eine Tilgungsfrist von acht Jahren
vorgesehen - beginnend 2023. Die AfD geht mit Verweis auf die jüngste
Steuerschätzung davon aus, dass dieser Zeitrahmen ausreichend ist.
Zunächst wollte sie eine Erweiterung der Frist auf zwölf Jahre.