Zwei Betretungsverbote für Ungeimpfte Pflegekräfte in Hamburg

Kaum eine Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist so
umstritten wie die Impfpflicht. In Deutschland gilt sie zum Schutz
besonders vulnerabler Gruppen nur für Pflegekräfte. In Hamburg wird
sie umgesetzt.

Hamburg (dpa/lno) - Wegen Verstößen gegen die einrichtungsbezogene
Impfpflicht sind in Hamburg bislang zwei Betretungsverbote gegen
Pflegekräfte ausgesprochen worden. Weitere rund 1400 Fälle von nicht
gegen das Coronavirus geimpften Pflegekräften befänden sich derzeit
in der Einzelfallprüfung, «so dass in den kommenden Wochen zahlreiche
Entscheidungen hierzu anstehen», sagte Martin Helfrich, Sprecher der
Sozialbehörde, der Deutschen Presse-Agentur. Mit Inkrafttreten der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März mussten medizinische und
pflegerische Einrichtungen Mitarbeiter an die Gesundheitsbehörden
melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben.

«Solche Meldungen liegen uns aus 964 Einrichtungen vor und betreffen
insgesamt rund 4900 Personen», sagte Helfrich. Darunter seien aber
auch rund 900 Fälle von Praktikanten, die zum Teil nur zeitlich
begrenzt tätig gewesen seien. Die Zahlen entsprächen der angenommenen
Impfquote von über 95 Prozent. «Zur Einordnung ist also klar zu
sagen: Die allermeisten Beschäftigten im Gesundheitswesen sind
geimpft.»

Die den Behörden gemeldeten Pflegekräfte hatten in einem
schriftlichen Anhörungsverfahren mehrere Wochen Zeit, sich zu
erklären. Wurde die Frist versäumt, seien sie gegebenenfalls gemahnt
worden, sagte Helfrich. «Dieser Prozess erstreckte sich über die
bisher verstrichene Zeit seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen
Impfpflicht. Die Meldungen und Rückmeldungen werden derzeit
sukzessive abgearbeitet.»

Zahlreichen Fälle hätten sich aufgrund der beigebrachten Unterlagen
aber bereits erledigt, etwa wenn ein gültiger Impfnachweis
nachgereicht wurde. «Über 1600 der zuvor genannten Fälle sind auf
diese Weise abgeschlossen.»

Sofern kein Nachweis beigebracht werde oder keinerlei Reaktion
erfolge, würden die Gesundheitsämter im Einzelfall über mögliche
Konsequenzen entscheiden - in letzter Konsequenz auch über ein
Betretungsverbot. «Hierzu beziehen wir eine Stellungnahme der
jeweiligen Einrichtung ein, mit der wir unter anderem den Aspekt der
Versorgungssicherheit der Patienten berücksichtigen», sagte Helfrich.