OVG: Zwangsgeld zur Durchsetzung von Corona-Impfung nicht rechtens

Lüneburg (dpa/lni) - Ein Landkreis darf eine Mitarbeiterin eines
Seniorenhauses nicht unter Androhung eines Zwangsgeldes zu einer
Corona-Impfung bewegen. Dies hat das Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden
(Az.: 14 ME 258/22). Damit wiesen die Richter in Lüneburg die
Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 15 B 1609/22) zurück. Die
Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.

Der Arbeitgeber der Frau aus Diepholz hatte den Landkreis darüber
informiert, dass die Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin
ordnete der Landkreis einen Impfnachweis über eine Erstimpfung
innerhalb einer Frist von 14 Tagen sowie einen Impfnachweis über eine
Zweitimpfung innerhalb einer Frist von weiteren 42 Tagen an. Er
drohte der Antragstellerin für den Fall, dass sie der Verfügung nicht
nachkomme, ein Zwangsgeld an.

Die Vorgehensweise des Landkreises ist im Ergebnis wegen eines
Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der
Impfentscheidung rechtswidrig, bestätigte das OVG. Die auch als
«einrichtungsbezogene Impfpflicht» bezeichnete einrichtungs- und
unternehmensbezogene Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine
Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Coronavirus
impfen zu lassen.

Faktisch stelle die Regelung die Betroffenen vielmehr vor die Wahl,
entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die
Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität durch die Impfung
einzuwilligen. Das eröffne dem Gesundheitsamt die Möglichkeit, bei
Nichtvorlage eines Nachweises ein sofort vollziehbares Betretens-
oder Tätigkeitsverbot auszusprechen. Dies entspreche dem Sinn und
Zweck der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht,
äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Virus
zeitnah und in besonderem Maße zu schützen.

«Wer in der Politik glaubte, mit der Verhängung eines Zwangsgeldes
auf Zeit spielen zu können, der wird jetzt eines Besseren belehrt»,
hieß es vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen
Brysch. Die kommunalen Behörden müssten jetzt also bei ungeimpftem
Gesundheitspersonal sofort Betretungs- oder Tätigkeitsverbote
aussprechen. «Die Folgen für die Pflegebedürftigen und Kranken werden

sich jetzt schnell zeigen. Gerade in der Altenpflege ist schon heute
alles auf Kante genäht», sagte er.