Urteil: Landtag verletzt ÖDP-Recht auf Chancengleichheit

Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Landtag hat nach einem Urteil des
Verfassungsgerichts in Weimar die Chancengleichheit der
Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) bei einer Kommunalwahl
verletzt. Regelungen im Kommunalwahlgesetz seien vor der
Kreistagswahl im Wartburgkreis am 20. Juni 2021 nicht an die
Situation während der Corona-Pandemie angepasst worden, heißt es
einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung der Thüringer
Verfassungsrichter. Dabei geht es um die Zahl der
Unterstützungsunterschriften, die nicht in Parlamenten vertretene
kleine Parteien vorlegen müssen, um bei Wahlen antreten zu können.

In Anbetracht der pandemiebedingten Erschwernisse sei das
Unterschriftenquorum im Frühjahr 2021 nicht mehr verhältnismäßig
gewesen, erklärten die Verfassungsrichter. «Der Thüringer Landtag
hätte die gesetzlichen Vorgaben für die Dauer der
infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen im Frühjahr 2021 anpassen
müssen.»

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