Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln bis zum 23. Juli

Magdeburg (dpa/sa) - Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung in
Sachsen-Anhalt ist bis zum 23. Juli verlängert worden. Damit muss in
medizinischen und pflegerischen Einrichtungen weiter ein
medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie die
Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg
mitteilte. In den Einrichtungen sind auch weiter Coronatests Pflicht.
Wer den öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen nutzt,
muss auch weiterhin eine medizinische Maske tragen.

Ladeninhaber, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen können im
Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen vorschreiben, dazu
gehören das Maskentragen oder Tests.