Mutter des Freundes erstickt? 56-Jährige vor Gericht

Bonn (dpa/lnw) - Zu Beginn eines Prozesses vor dem Landgericht Bonn
hat die Angeklagte am Dienstag bestritten, die 83 Jahre alte Mutter
ihres Lebensgefährten getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft
der 56-jährigen Mutter von drei Kindern vor, die Rentnerin im
vergangenen Jahr erstickt zu haben. Das unverheiratete Paar wie auch
die Seniorin lebten damals Tür an Tür in einem zu Eigentumswohnungen
umgebauten Barockschloss in Bornheim bei Bonn.

Am Tattag, so die Angeklagte, habe sie sich mit der Rentnerin darüber
gestritten, ob diese sich zum Mittagsschlaf angesichts der
sommerlichen Wärme zudecken solle oder nicht. Dabei habe es «ein
ständiges Hin und Her mit der Decke» gegeben. Sie könne nicht
ausschließen, dass sich das Opfer die Decke selbst übers Gesicht
gezogen habe. In der von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung bedauerte
die Angeklagte, «nicht aufmerksam» gegenüber der 83-Jährigen gewese
n
zu sein.

Nach dem Mittagsschlaf habe sie die Mutter des Freundes dann leblos
vorgefunden. Sie habe eine Nachbarin gerufen und den Notarzt
alarmiert. Die Nachbarin versuchte noch vergeblich, die alte Dame zu
reanimieren. Wegen der ungeklärten Todesursache wurde der Leichnam
obduziert. Die Rechtsmedizin geht derzeit von einem gewaltsamen Tod
durch Ersticken aus. Zehn Tage später wurde die Frau festgenommen.

Die Seniorin wurde im Alltag - neben einem ambulanten Pflegedienst -
auch von der Angeklagten betreut. Zwischen den beiden Frauen sei es
immer zu «Kabbeleien» über Kleinigkeiten gekommen, erzählte die
Nachbarin als Zeugin. Die Angeklagte, die in erster Ehe ein Hotel mit
ihrem Mann geführt hatte, nimmt nach Angaben ihres Verteidigers schon
seit Jahren Psychopharmaka, leidet an Depression und ist deshalb
arbeitsunfähig. Der 57-jährige Sohn der Verstorbenen - und ehemaliger
Lebensgefährte der Angeklagten - tritt in dem Prozess als Nebenkläger
auf. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage geplant.