Drese für Beibehalten der Maskenpflicht im ÖPNV

Kein Amt in Mecklenburg-Vorpommern spielt in der Corona-Pandemie eine
so große Rolle wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus).
Entsprechend musste umgeschichtet werden, auch wurden neue
Mitarbeiter eingestellt.

Rostock (dpa/mv) - Gesundheits- und Sozialministerin Stefanie Drese
(SPD) hat sich für das Beibehalten der Maskenpflicht im Öffentlichen
Personennahverkehr über den Sommer hinweg ausgesprochen. Diese
Pflicht stehe jetzt schon als Basis-Schutzmaßnahme in der
Corona-Landesverordnung. Es gebe derzeit keinen Sommer wie im letzten
oder vorletzten Jahr, sagte Drese am Montag in Rostock bei der
Vorstellung des Jahresberichts 2021 des Landesamts für Gesundheit und
Soziales (Lagus). «Es ist nicht die Situation, jetzt über die
Abschaffung der Basismaßnahme zu reden.»

Im vergangenen Sommer lag die Sieben-Tage-Inzidenz in MV im niedrigen
einstelligen Bereich, am vergangenen Freitag allerdings bei 323 mit
rund 850 gesicherten Neuinfektionen. Die aktuelle Situation sei
jedoch nicht beunruhigend, da die Lage in den Krankenhäusern weiter
entspannt sei, betonte Drese. Sie kündigte an, dass die
Landesverordnung in der Kabinettssitzung am Dienstag verlängert wird.

Es müsse auch in diesem Winter davon ausgegangen werden, dass die
Infektionszahlen steigen, wenn sich die Menschen wieder vermehrt in
Innenräumen aufhalten. «Dann gehört für mich die Maske als eine der

einfachsten, aber wirksamsten Schutzmaßnahmen auf jeden Fall dazu.»

Lagus-Chef Heiko Will betonte, dass die Masken auch vor anderen
Krankheiten schützen, die über eine Tröpfchen-Infektion verbreitet
werden. Dazu zählten beispielsweise die Influenza, die im vergangenen
Jahr nur 19 Mal diagnostiziert wurde nach 3690 Fällen im Jahr 2020
oder 11 700 im Jahr 2018. Auch die Durchfall-Erkrankung Noro wurde
2021 nur halb so oft diagnostiziert wie zwei Jahre zuvor.

Die Corona-Pandemie führte auch dazu, dass der seit 2007 anhaltende
Trend zum Einsparen von Mitarbeiterstellen im Lagus umgekehrt wurde.
Wie Will berichtete, hatte das Amt im Jahr 2007 noch 650
Beschäftigte, bis 2019 sank deren Zahl auf 475. Im Zuge der Pandemie
wuchs die Mitarbeiterzahl im Jahr 2020 auf 509 und im vergangenen
Jahr auf 539. Ungefähr ein Viertel von ihnen sei mit
Pandemie-Aufgaben beschäftigt.

Zu einer wahren Antragsflut sei es bei den Quarantäne-Entschädigungen
gekommen. Im ganzen Jahr 2021 seien es rund 28 500 Anträge gewesen.
Bis Ende Mai dieses Jahr seien es erneut bereits 25 000 Neuanträge
gewesen. Die aktuelle Bearbeitungszeit gab Will mit 12 bis 14 Monaten
an. Die Aufgaben bei der Antragsbearbeitung seien für die neuen
Mitarbeiter höchst komplex.

Die Überlastung führe dazu, dass andere Aufgabe liegenbleiben oder
aufgeschoben werden müssen. «Wir haben unser Aufsichtshandeln
gedrosselt», erklärte Will. Auch seien bestimmte Aufgabenbereiche wie
das Fördergeschäft langsamer geworden. So gebe es Anträge etwa bei
Lohnzahlungen für Januar, die erst jetzt ausgezahlt werden. «Es war
ein besonderes Jahr, in dem nicht alles so optimal ging wie sonst»,
sagte Will. Drese betonte jedoch, dass es dank solcher Entscheidungen
zu priorisieren gelungen sei, dass das Land gut durch die Pandemie
gekommen ist.