Corona-Schutzverordnung in NRW um eine Woche verlängert

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landesregierung hat die Corona-Regeln für
Nordrhein-Westfalen um zunächst eine Woche
bis 30. Juni verlängert. Wesentliche Änderungen gebe es nicht, teilte
das Gesundheitsministerium am Montag mit. So gilt in Bussen und
Bahnen in NRW weiterhin Maskenpflicht. Bestehen bleiben außerdem die
Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie
Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Asyl- und
Flüchtlingsunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für
Wohnungslose.

Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Besucherinnen und Besuchern
nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten
werden. Auch die Testpflichten für Beschäftigte sowie bei
Neuaufnahmen gelten weiter. Ausnahmen könne es künftig lediglich für

Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und
vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend
getrennt seien. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften,
Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen kann
außerdem für vollständig immunisierte Personen auf einen Test
verzichtet werden.

Der Grund für die Verlängerung der Corona-Schutzverordnung für NRW
nur bis zum 30. Juni ist, dass die kostenlosen Corona-Bürgertests
vorerst nur bis einschließlich 29. Juni geregelt sind. Die
Corona-Regeln der Länder beruhten aber auf den Bürgertests und Tests
in den Einrichtungen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann (CDU).

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