Land hakt bei Gesundheitsämtern wegen Teil-Impfpflicht nach

Zwar ist die allgemeine Corona-Impfpflicht gescheitert. Aber seit
Mitte März brauchen Beschäftigte in der Pflege einen Impfnachweis,
sonst droht ihnen die Freistellung. Nun wird es langsam ernst - aber
in einigen Kreisen wird wohl eher auf Zeit gespielt.

Stuttgart (dpa/lsw) - Drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht
für Beschäftigte in Altenheimen und Kliniken sind im Südwesten erst
wenige Bußgelder gegen ungeimpfte Pflegekräfte verhängt worden. Das
Sozialministerium hakt nun per Umfrage bei den Gesundheitsämtern
nach. Diesen Montag soll die Abfrage beendet sein und dann
ausgewertet werden, sagte eine Sprecherin der Deutschen
Presse-Agentur in Stuttgart. Zwar sei der Spielraum der Kreise beim
Umgang mit ungeimpften Beschäftigten groß, doch in der Hauptsache
gehe es darum, Alte und Kranke in Heimen und Krankenhäusern zu
schützen.

Im Landkreis Calw wurden bisher 81 Verfahren eingeleitet, in 15
Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen, teilte eine Sprecherin der
Deutschen Presse-Agentur mit. Die Betroffenen müssen 250 Euro zahlen
und damit rechnen, dass sie unter Umständen bis Ende des Jahres in
ihrem Job am Patienten nicht mehr arbeiten dürfen oder sogar ganz
freigestellt werden.

Das Landratsamt Karlsruhe leitete kürzlich Verfahren zur Einleitung
eines Bußgeldes im zweistelligen Bereich an die Bußgeldstelle der
Stadt Karlsruhe weiter. Im Kreis Reutlingen wurde in etwa 80 Fällen
ein Bußgeld angedroht.

In den vergangenen Wochen haben sich Zehntausende Beschäftigte ohne
Impfnachweis bei den Gesundheitsämtern gemeldet, doch in vielen
Kreisen dauern die Verfahren noch an, wie eine dpa-Umfrage ergab. Das
trifft zum Beispiel auf Mannheim, Tübingen, den Enzkreis oder den
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald zu. Aus Sicht von Joachim Walter,
Präsident des Landkreistags, droht die Impfpflicht den Pflegenotstand
im Land zu verschärfen. Er dringt darauf, die Regel auszusetzen.