Manche Ministerien schreiben Masken in Dienstfahrzeugen weiter vor

Im Umgang mit Corona ist im Alltag vielerorts Lockerheit eingezogen.
Die Ministerien der Landesregierung handhaben Regeln wie das
Maskentragen in manchen Details unterschiedlich streng.

Erfurt (dpa/th) - Die zuletzt relativ niedrigen Corona-Zahlen haben
auch Auswirkungen auf die Maskenpflicht für Beschäftigte der
Landesregierung. In den Ministerien und der Staatskanzlei gilt
inzwischen keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Allerdings ist das
Personal teilweise weiterhin aufgerufen, zumindest unter bestimmten
Umständen eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. «In Situationen, in
denen der Mindestabstand unterschritten wird oder in denen ein
engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist,
wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen», hieß es
zum Beispiel aus dem Finanzministerium.

Strengere Regeln gelten unter anderem im Gesundheits- und im
Infrastrukturministerium. Bei Besprechungen in vollen Räumen, der
gemeinsamen Nutzung von Dienstfahrzeugen oder des Aufzugs müsse
weiterhin eine Maske getragen werden, sagte eine Sprecherin des
Infrastrukturministeriums.

Bei öffentlichen Terminen in geschlossenen Räumen hatte Thüringens
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) zuletzt regelmäßig als
eine von nur ganz wenigen Anwesenden stets eine Maske getragen, auch
an ihrem Sitzplatz.

Unabhängig von der Maske gelten in allen Ministerien und der
Staatskanzlei weiterhin allgemeine Hygieneregeln zum Schutz vor einer
Ansteckung. Dazu gehören das regelmäßige Lüften der Büros, das
Ausweichen auf Telefon- und Videokonferenzen und der Verzicht auf
Dienstreisen soweit wie möglich.

Nach dem Ende der coronabedingten bundesweiten Homeoffice-Pflicht
gelten in den einzelnen Ressorts unterschiedliche Regelungen zum
Arbeiten von zu Hause aus. So hieß es aus dem
Infrastrukturministerium, die Mitarbeiter dort könnten
weiterhin durchschnittlich an zwei festgelegten Tagen pro Woche im
Homeoffice arbeiten. Die entsprechende Dienstvereinbarung soll im
Herbst überprüft werden.

Im Finanzministerium dagegen sind den Angaben nach lediglich bis zu
40 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Homeoffice möglich. «Zudem können

mit Bediensteten mit besonderem gesundheitlichem Risiko individuelle
Vereinbarungen geschlossen werden», hieß es.