Sozialministerium für Maskenpflicht in Innenräumen ab Herbst

Dresden (dpa/sn) - Für Sachsens Sozialministerium ist die Rückkehr
der Maskenpflicht in Innenräumen in den Herbst- und Wintermonaten ein
«zentrales Instrument» beim Corona-Schutz. Eine entsprechende
Ermöglichung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf Bundesebene sei
dringend erforderlich, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Eine feste
Planung für den Herbst auf Landesebene gebe es derzeit nicht - wegen
der noch unklaren Maßnahmenrahmenbedingungen auf Bundesebene.

Nach gegenwärtiger Rechtslage können bis 23. September über den
Basisschutz hinausgehende Maßnahmen nur beim Ausrufen der
epidemischen Lage durch den Landtag ergriffen werden. Im Fall eines
ersatzlosen Auslaufens der aktuellen IfSG-Regelungen wären ab
24. September sogar Basisschutzmaßnahmen nicht mehr möglich.

Ungeachtet dessen setzt der Freistaat weiter auf sein Frühwarnsystem
der Pandemieentwicklung und Indikatoren wie die Normal- und
Intensivbettenbelegung von Corona-Patienten in Kliniken, Dynamik des
Infektionsgeschehens, Abwassermonitoring oder Varianten-Beobachtung.

Angesichts steigender Infektionszahlen hatte die Regierung die
Corona-Schutzverordnung um vier Wochen bis zum Beginn der
Sommerferien verlängert. Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden
damit bis einschließlich 16. Juli aufrechterhalten: medizinischer
Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Nahverkehrsmitteln,
FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen, in Pflegeeinrichtungen zudem die Testpflicht.