OVG Saarland moniert Corona-Schließungen der Gaststätten Ende 2020

Saarlouis (dpa/lrs) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG)
hat die in einer von Anfang bis Mitte November 2020 geltenden
Vorschrift der Corona-Verordnung angeordnete Schließung der
Gastro-Unternehmen im Bundesland für unwirksam erklärt.

Einem entsprechenden Normenkontrollantrag eines Restaurantbetreibers
sei stattgegeben worden, teilte das OVG in Saarlouis am Dienstag mit.

Die im Herbst 2020 erlassene Regelung sei formell rechtswidrig
gewesen, weil sie nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen
Ermächtigungsgrundlage beruhte, hieß es. Das OVG ließ «wegen
grundsätzlicher Bedeutung» Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.