Tausende im Gesundheitswesen unzureichend gegen Corona geimpft

Berlin (dpa/bb) - Impfstatus unzureichend: Mehr als 7800 Mitarbeiter
aus Berliner Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten oder
Arztpraxen sind noch immer nicht vollständig gegen Corona geimpft
oder konnten keinen glaubwürdigen Nachweis vorlegen.
Betretungsverbote wurden ihnen aber noch nicht ausgesprochen. Das
teilte die Gesundheitsverwaltung in einer Antwort auf eine
parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) mit
Stand vom 19. Mai mit.

Seit Beginn der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht am 16. März
haben demnach 7638 Personen weder einen Impf- noch einen
Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt, das sie von
einer Impfung befreit. Bei weiteren 177 Personen gebe es Zweifel an
der Echtheit der vorgelegten Nachweise, hieß es.

Von diesen 7815 Personen haben demnach jedoch 1050 bereits eine erste
Impfung erhalten, einen Impftermin vereinbart oder ihre Bereitschaft
zu einer kurzfristigen Impfung erklärt.

Eine absolute Corona-Impfquote konnte die Verwaltung nicht angeben,
da die Daten über die Gesamtheit der Mitarbeiter nicht vorlägen. Laut
einer Selbsteinschätzung von 1300 Einrichtungen und Unternehmen mit
rund 109 000 Beschäftigten liegt der Anteil von unzureichend oder
nicht Geimpften bei 5,5 Prozent.

Im Gesundheits- und Pflegebereich gilt seit 15. März eine
einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. In Berlin bewerten die
Gesundheitsämter, wie stark die Gesundheitsversorgung in einem
bestimmten Bereich oder Bezirk gefährdet sein könnte. So können sie
ein Verfahren gegen die Ungeimpften notfalls aussetzen. Es werden
also nicht automatisch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für diese
Beschäftigte ausgesprochen, sondern sie dürfen in bestimmten Fällen
zunächst weiterarbeiten.