Länder wollen Pflichtversicherung - Was Eigentümer zu erwarten haben
Verfassungsrechtlich möglich: Die Bundesländer haben sich für eine
Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Nach der
Flutkatastrophe im vergangenen Jahr war die Debatte darüber neu
entbrannt. Was kommt auf Hausbesitzer zu?
Berlin (dpa) - Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Sommer gezeigt, dass auch
Deutschland von den Auswirkungen der Klimakrise nicht gefeit ist.
Zahlreiche Menschen verloren ihr Leben, die Schäden gingen in die
Milliarden. Um zumindest die finanziellen Folgen solcher
Naturereignisse künftig besser zu bewältigen, haben sich die
Bundesländer am Donnerstag für die Wiedereinführung einer
Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer
ausgesprochen. Nun soll der Bund bis Jahresende einen Vorschlag für
eine Regelung erarbeiten. Welche Folgen hätte eine solche Pflicht für
die Hauseigentümer?
Warum wollen die Länder eine Pflichtversicherung?
Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer vor
den finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen,
Überschwemmung oder Hochwasser schützen. Doch selbst im von der
Flutkatastrophe besonders betroffenen Rheinland-Pfalz tut das nur ein
Teil. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) sind dort auch ein Jahr nach der Katastrophe lediglich 42
Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert. In NRW liegt die
Quote mit 53 Prozent nur wenig höher. Aus Sicht vieler Fachleute ist
Deutschland somit nur unzureichend für solche Katastrophen gewappnet.
Im Februar hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen deshalb
seinen Vorschlag aus dem Jahr 2019 erneuert und eine verpflichtende
Basisversicherung gegen Elementarschäden für alle Eigentümer von
Wohngebäuden ins Spiel gebracht. Eine solche Pflicht sei
«verfassungskonform», hieß es. Die Länder sind dieser Einschätzun
g
nun gefolgt.
In welchen Ländern gibt es bei der Versicherungsquote besonders viel
Nachholbedarf?
Im Prinzip in allen Bundesländern außer einem: In Baden-Württembe
rg
sind laut GDV 94 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden
versichert. In allen übrigen Ländern liegt die Quote zwischen 28
Prozent (Bremen) und 53 Prozent (NRW).
Was spricht gegen eine Pflichtversicherung?
Aus Sicht von Verbraucherschützern stellt eine Pflichtversicherung
mitunter einen zu großen Eingriff in die Grundrechte dar. Die
Versicherungswirtschaft betont zudem, dass eine Pflichtversicherung
«bei verfassungskonformer Umsetzung» enge Grenzen habe, wie
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zuletzt mitteilte. «Sie wird
am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz
umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur
für Neubauten.» Bestandsbauten oder Gebäude in Gebieten, die nicht
als hochrisikogefährdet gelten, seien dann nicht versichert.
Auch die Prämienhöhen und die Frage, ob Versicherte in einer
besonders gefährdeten Region mehr zahlen müssten als andere, muss
erst noch geklärt werden. Der GDV und der Verbraucherzentrale
Bundesverband schlagen andere Modelle vor - ohne Pflicht für alle.
Welche Mehrkosten kämen auf Verbraucher zu?
Das ist noch nicht abzusehen und hängt vor allem von der konkreten
Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzes ab. Die derzeitigen
Prämien für Elementarschadenversicherungen orientieren sich an der
sogenannten Gefährdungsklasse des jeweiligen Hauses. In der
niedrigsten Stufe gibt es die Versicherung bereits für unter
100 Euro, wie aus Daten der Stiftung Warentest sowie von
Internet-Vergleichsportalen hervorgeht. In der höchsten Klasse
übernehmen Versicherer demnach oft nicht das vollständige Risiko. Es
können also hohe Selbstbehalte und Prämien von mehreren hundert Euro
pro Jahr anfallen.
Was ist mit Regionen, in denen keine Naturgefahren drohen?
Auch das hängt von der Ausgestaltung der Pflicht ab. Der
GDV unterscheidet beim Risiko, von Hochwasser oder Starkregen
betroffen zu sein, nach sogenannten Gefährdungsklassen. Beim
Hochwasser sind das je nach Häufigkeit vier Stufen. In der höchsten
Klasse landen Häuser in Gegenden, in denen es mindestens einmal in
zehn Jahren zu Hochwasser kommt. In der geringsten Gefahrenklasse hat
es hingegen «nach bisheriger Datenlage» noch nie Hochwasser gegeben.
Bei Starkregen wiederum gibt es drei Gefährdungsklassen, die vor
allem von der Lage des Hauses abhängen: Ein Gebäude im Tal in der
Nähe eines Baches gehört in die teuerste Klasse. Häuser auf
Erhöhungen kommen in die günstigste.
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