Esken lobt Entscheidung der Verfassungsrichter zu Pflegebeiträgen

Berlin (dpa) - SPD-Chefin Saskia Esken hat die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, dass Eltern mit mehreren Kindern geringere
Pflegebeiträge als kleinere Familien und Kinderlose zahlen müssen,
als lebensnah gelobt. «Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, die endlich näher an die Lebensrealität
von Familien heranrückt, begrüße ich sehr», sagte sie dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). «Bislang haben
Eltern zwar einen verminderten Beitrag zur Pflegeversicherung
gezahlt, aber ohne Unterschied, ob sie ein oder mehrere Kinder haben.
Das ist nicht gerecht.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die
Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung geändert werden

müssen. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer Kinder
entlastet werden. Dass bei der gesetzlichen Renten- und
Krankenversicherung nicht zwischen Eltern und Kinderlosen
unterschieden wird, sei hingegen rechtens. Das Gericht ordnete an,
Beitragssätze in der Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 an die
konkrete Zahl der Kinder anzupassen.

Esken sagte, mit jedem Kind leisteten Eltern einen Beitrag für die
Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme. «Dieser Beitrag ist -
wie ich als dreifache Mutter weiß - mit erheblichem Aufwand
verbunden, und das müssen wir auch honorieren.» Sie vertraue auf
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der sofort eine
Neuregelung des Beitragsrechts angekündigt habe.

Schon 2001 hatte das Verfassungsgericht geurteilt, es sei nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern einen genauso hohen Satz für
die Pflegeversicherung zahlen müssten wie Kinderlose - sie leisteten
einen «generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines
umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems». Die Beitragssätze
wurden daraufhin angepasst. Seit Anfang dieses Jahres liegt jener für
Eltern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, der für Kinderlose bei
3,4 Prozent.