Tod nach Narkose: Urteil gegen mutmaßlich falsche Ärztin erwartet

Wegen mehrfachen Mordes muss sich seit 2021 eine mutmaßlich falsche
Ärztin in Kassel verantworten - am Mittwoch soll nun das Urteil
fallen. Die Frau soll als Narkoseärztin gearbeitet und dabei den Tod
von mehreren Menschen verschuldet haben. Was trieb sie dazu?

Kassel (dpa) - Jahrelang soll sie sich ohne entsprechende Ausbildung
als Ärztin ausgegeben haben, durch Behandlungsfehler mehrere Menschen
getötet und weitere verletzt haben. Eine 51-Jährige aus Nordhessen
muss sich seit Januar vergangenen Jahres unter anderem wegen
fünffachen Mordes in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der
Heilkunde, versuchten Mordes in elf Fällen in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung verantworten.
Nach 49 Verhandlungstagen will das Landgericht Kassel am Mittwoch
(25.) eine Entscheidung verkünden.

Der Werdegang der Frau ist verschlungen: Sie wechselte immer wieder
zwischen den Unis in Kassel, Mainz und Frankfurt, studierte mal
Biologie, mal Zahnmedizin. Sie legte eine Heilpraktikerprüfung ab,
absolvierte zahlreiche Praktika und Seminare auf unterschiedlichsten
Gebieten. Manche Nachweise sind zweifelhaft. Abschluss und Promotion
erfolgten schließlich in Biologie. Der Doktorgrad wurde der
Angeklagten von der Uni Kassel allerdings inzwischen wegen
Plagiierens entzogen. Einen zweiten Doktortitel soll sie im Internet
gekauft haben. Eine abgeschlossene Ausbildung als Ärztin hat die
51-Jährige nicht.

Mit einer gefälschten Approbationsurkunde soll sie sich eine
Anstellung in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis)
erschlichen haben. Laut Anklage arbeitete sie dort von 2015 bis 2018
als Assistenzärztin und narkotisierte Patienten.

Beim Prozessauftakt im vergangenen Jahr schilderte die
Staatsanwaltschaft die Folgen der Vergehen der Frau so: Mal habe sie
Betäubungsmittel falsch dosiert, mal eine Blutvergiftung nicht
behandelt, auch für stundenlangen Sauerstoffmangel, Schäden des
Herz-Kreislauf-Systems und Organversagen von Patienten sei sie
verantwortlich. Mal habe sie zu langsam, mal gar nicht auf die
Komplikationen während der Narkose reagiert. Laut Anklage starben in
der Folge fünf Patienten, elf andere trugen schwere Schäden davon.

Nach ihrer Arbeit in Fritzlar wechselte die Frau in den Reha-Bereich
einer Klinik in Schleswig-Holstein - laut Ermittlern ebenfalls wieder
unter falschen Angaben. Doch beim Wechsel der Ärztekammer wurden
Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen entdeckt. Die Angeklagte zeigte
sich wegen Anstellungsbetrugs selbst an, doch auch die Ärztekammer
Hessen und ihr früherer Arbeitgeber zeigten sie an.

Laut Staatsanwaltschaft handelte die Angeklagte aufgrund eines
übersteigerten Geltungsbedürfnisses. Die Angst, den Status als Ärztin

zu verlieren, habe sie Menschenleben gefährden und sogar nach
Todesfällen weitermachen lassen.

Ihr Verteidiger räumte zum Prozessauftakt ein, die Beweisaufnahme
werde ergeben, dass seine Mandantin als falsche Ärztin tätig gewesen
sei. Den Mordvorwurf wies er allerdings zurück. Ein Tötungsvorsatz
liege nicht vor. Die Frau sei an der erfolgreichen Betäubung von 500
Patienten beteiligt gewesen. Sie habe darauf vertraut, dass die
Patienten nicht verletzt würden, und sie habe keinen Anlass gehabt,
an ihren eigenen Fähigkeiten zu zweifeln.

Mehr als 500 Gutachten wurden in die Verhandlung eingeführt, rund 500
Zeugen gehört. Nun muss das Kasseler Landgericht entscheiden, ob es
sich bei den Vergehen um Mord oder um gefährliche Körperverletzung
handelt. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem wegen Mordes in
drei Fällen, wegen versuchten Mordes in zehn Fällen sowie wegen
gefährlicher Körperverletzung eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie
die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung
plädiert auf acht Jahre Freiheitsstrafe unter anderem wegen
gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen.

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