Vier Impfschäden durch Corona-Impfung bayernweit anerkannt

Kurz nach Weihnachten 2020 werden in Deutschland die ersten Menschen
gegen das Coronavirus geimpft. Seither sorgen Impfgegner mit
Berichten über dauerhafte Impfschäden für Verunsicherung in der
Bevölkerung. Wie ist die Lage in Bayern?

Bayreuth (dpa/lby) - Mehr als ein Jahr nach Impfstart gegen das
Coronavirus ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden
bisher bei vier Menschen in Bayern anerkannt worden. Drei weitere
Anträge seien abgelehnt, zwei zurückgenommen worden. 263 Anträge
würden noch bearbeitet (Stichtag: 17. Januar), teilte das zuständige
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit. Zuvor
hatten mehrere Medien darüber berichtet. Seit dem Start der
Impfkampagne im Freistaat sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts
(RKI) fast 25 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden.

Welche Impfschäden die vier Betroffenen erlitten haben, konnte die
Behörde aus Datenschutzgründen nicht mitteilen. Ein Impfschaden ist
laut Infektionsschutzgesetz «die gesundheitliche und wirtschaftliche
Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden

gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung» (§2). «Ein
zufälliger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer
Erkrankung reicht nicht aus», erklärt ZBFS-Sprecher Benjamin Vrban.

Das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verweist darauf, dass unerwünschte
Reaktionen im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen
Zusammenhang mit einer Impfung gemeldet würden. Ob eine Reaktion
tatsächlich eine Folge der Impfung ist, könnten nur Studien beweisen.
«Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen
sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis
der Impfstoffe.»

Dass sehr seltene Impfkomplikationen über einen langen Zeitraum
andauerten, ist laut PEI «die absolute Ausnahme». Impfgegnerinnen und
Impfgegner verunsichern einige Menschen mit Berichten über angebliche
Impfschäden.

Typische Beschwerden nach einer Impfung sind laut Deutscher
Gesellschaft für Immunologie Schmerzen an der Einstichstelle,
Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost
und Fieber. «Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten
Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in
der Regel nach wenigen Tagen komplett ab», heißt es vom RKI.

Wenn Beschwerden länger als ein paar Tage andauerten, außergewöhnlich

stark sind oder Komplikationen auftreten wie neurologische Störungen
oder Herzmuskelentzündungen, sollte man zum Arzt gehen, rät
ZBFS-Sprecher Vrban. «Wenn sich der Verdacht des Vorliegens eines
Impfschadens erhärtet, sollte möglichst zeitnah ein Antrag bei uns
gestellt werden.»

Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greift im Fall
von Impfschäden laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht -
Geschädigte können auf Geld vom Staat hoffen. Maßgeblich ist das
Bundesversorgungsgesetz. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten
eine Grundrente zu - von 156 bis 811 Euro monatlich, wie Vrban
erklärt.

Zusatzzahlungen seien zudem möglich, abhängig von den Impfschäden und

den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Dazu könnten
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (zum Beispiel Logopädie)
und der Versorgung mit Hilfsmitteln wie einem Spezialbett kommen.

«Wer berufliche Einkommenseinbußen durch einen Impfschaden erleidet,
kann einen Anspruch auf Ausgleich des geminderten Einkommens durch
den sogenannten Berufsschadensausgleich haben», erläutert Vrban. In
extremen Fällen (...) kann die Summe der monatlichen
Versorgungsleistungen bis zu 15 000 Euro betragen.» Wie viel Bayern
für die bisher vier Betroffenen zahlen muss, werde derzeit berechnet,
aber wegen der geringen Zahl der Geschädigten nicht veröffentlicht.

Ein möglicher dauerhafter Impfschaden kann Vrban zufolge erst sechs
Monate nach einer Impfung festgestellt werden. Die Behörde hole dann
Informationen etwa von Ärzten, Kliniken und therapeutischen
Einrichtungen zu dem Antragsteller ein. «In vielen Fällen ist eine
fachärztliche Begutachtung notwendig, die einen Vorlauf von einigen
Monaten haben kann.»