Omikron: Kontaktverfolgung und PCR-Testung soll angepasst werden

Die Omikron-Welle baut sich auf. Bund und Länder haben sich am
Samstag unter anderem damit befasst, wie mit der Knappheit bei
PCR-Tests umgegangen werden kann.

Erfurt (dpa/th) - Angesichts der steigenden Zahl von
Corona-Infektionen in Deutschland sollen nicht mehr alle per
Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Die
Gesundheitsminister der Länder sprachen sich am Samstag einstimmig
dafür aus. Sie begrüßten entsprechende Vorschläge von
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine
Priorisierung von PCR-Tests.

Unbedingt eine PCR-Testung erhalten sollen Personal in
Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie
Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer
Krankheitsverläufe. Für alle anderen Personen, die keine Symptome
haben und ein positives Antigentest-Ergebnis vorweisen können, soll
auf eine Bestätigung per PCR verzichtet werden. Befürwortet wird
stattdessen eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten
Antigentest. «Das könnte noch einmal ein Weg sein, etwas Entlastung
für die eh schon sehr, sehr geforderten Gesundheitsämter zu
schaffen», sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner
(Linke) nach der Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen.

Der Wissenschaftliche Beirat der Thüringer Landesregierung hatte am
Samstag aufgrund des vermehrten Auftretens der Omikron-Variante eine
Überarbeitung des Thüringer Corona-Maßnahmenkatalogs mit ähnliche
Anpassungen empfohlen. In Zukunft müssten vorrangig medizinisch
vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen geschützt werden, hieß
es. Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Immunschutz
aufbauen können, etwa Immunsupprimierte und ältere Menschen, zählen
zu den medizinisch vulnerablen Gruppen. «Eine einrichtungsbezogene
Impfverpflichtung kann ein sinnvoller Schritt sein, ebenso wie eine
regelmäßige Testung der Umgebung von vulnerablen Gruppen», heißt es

in der Empfehlung. Auch die Kontaktnachverfolgungen durch die
Gesundheitsämter und Quarantäne-Regelungen sollen dem Beirat zufolge
wegfallen. Eine «sinnvolle und praktikable Intervention» sei das
Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen.

«Das wird zum Teil ja auch schon so gemacht in den Gesundheitsämtern,
dass man vor allem dorthin schaut, wo vulnerable Gruppen sind, weil
die eben am meisten gefährdet sind», sagte Werner. Die Beschlüsse
setzen «im Prinzip zum Teil das um, was in dem Papier des Beirates
auch drinsteht».

Auch die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht betreffe die
Gesundheitsämter besonders, sagte Werner. «Angesicht der steigenden
Zahlen durch Omikron - das wird auch in Thüringen kommen - wird das
wirklich eine sehr, sehr große Herausforderung.» Der diesbezügliche
Beschluss war aus Sicht der Gesundheitsministerin der wichtigste des
Tages. Eine Arbeitsgruppe der Länder solle sich nun um einen
«einheitliche Handlungsfaden» kümmern. «Das wird sicherlich jetzt
schnell angegangen werden - weil wir alle ein Interesse haben, das
bis zum Inkrafttreten zu klären», sagte Werner.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte
Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit
schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis
zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.