Gesundheitsminister verlangen Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht

Berlin/Magdeburg (dpa) - Die Gesundheitsministerinnen und -minister
der Länder fordern bei der beschlossenen einrichtungsbezogenen
Impfpflicht gegen Corona vom Bundesgesundheitsministerium mehr
Informationen zur konkreten Umsetzung. Zudem sprechen sie sich für
die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte
Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden
müssten. Außerdem plädieren sie dafür, den bald zur Verfügung
stehenden Impfstoff Novavax zunächst vorrangig diesem Personenkreis
anzubieten.

In einem gemeinsamen Beschluss nach einer Schaltkonferenz der
Ressortchefs am Samstag wird das Bundesgesundheitsministerium
gebeten, gemeinsam mit den Bundesländern «unverzüglich» alle offene
n
Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die
Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene
angehört werden.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte
Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit
schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis
zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das
Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker
hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die
Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere
Arbeitskräfte verloren gehen könnten.

Die Gesundheitsminister fordern nun eine Prüfung, ob nicht vor einem
Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten. Die

Gesundheitsministerkonferenz sieht es in ihrem Beschluss zudem «als
erforderlich an, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht
geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen zu verimpfen».
Novavax soll ab Ende Februar erhältlich sein. Der Impfstoff könnte
für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen
Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.