Kontaktnachverfolgung wird auf gefährdete Gruppen konzentriert

Magdeburg (dpa) - Die Gesundheitsämter sollen sich wegen der stark
steigenden Infektionszahlen künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei
Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren. Das
haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder am
Samstag bei einer Schaltkonferenz beschlossen. Neben der
Kontaktaufnahme zu infizierten Personen und deren
Haushaltsangehörigen solle die Nachverfolgung in diesen Bereichen
«mit höchster Priorität» zum Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen

durchgeführt werden, hieß es in einem einstimmig gefassten Beschluss.

Verwiesen wird darin auf die erwarteten weiter stark steigenden
Infektionszahlen durch Omikron und die Kapazitäten in den
Gesundheitsämtern. «Neben den von Bund und Ländern beschlossenen
Anpassungen der Quarantäne und Isolierungsregeln (...) sollte deshalb
auch die Kontaktpersonennachverfolgung strategisch bundeseinheitlich
neu ausgerichtet werden», heißt es weiter. Notwendig sei eine
«länderübergreifend einheitliche Ausrichtung der
Kontaktpersonennachverfolgung auf vulnerable Gruppen».

«Weitere Kontaktpersonen» müssen demnach damit rechnen, dass sie «i
n
der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die
zuständigen Behörden kontaktiert werden können.» Auch
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für eine
Neuausrichtung der Kontaktnachverfolgung ausgesprochen.