Ungeimpfte Studierende dürfen ab Montag wieder getestet zur Uni

Mannheim (dpa/lsw) - An den baden-württembergischen Hochschulen
können von der kommenden Woche an auch ungeimpfte Studierende wieder
mit negativen Corona-Tests an den Vorlesungen und Übungen teilnehmen.
Die bisher geltende 2G-Regelung werde von Montag (24.1.) an außer
Vollzug gesetzt, teilte das Wissenschaftsministerium am Freitag mit.
Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) einem ungeimpften
Studenten Recht gegeben und das Einfrieren der Alarmstufe II mit
harten Einschränkungen für Ungeimpfte für teilweise rechtswidrig
erklärt.

Laut Ministerium gilt in den baden-württembergischen Hochschulen von
Montag an wieder die 3G-Regel. Studierende müssen also nachweisen,
dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind - zusätzlich zur
Maskenpflicht. Die Einschränkung gilt auch für Cafeterien und
Kantinen, wie es hieß. Außerdem bleibt es bei den sogenannten
Vollkontrollen, sofern die Veranstaltung bis zu 50 Teilnehmende hat.
Bei größeren Hochschulterminen wird der Zugang in Stichproben
geprüft.

Der ungeimpfte Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II
zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von
Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den Teil der
Corona-Verordnung zum Studienbetrieb vom kommenden Montag an außer
Vollzug. Die Vorschrift sei «voraussichtlich rechtswidrig». Hätte
sich die Regierung weiter an ihren ursprünglichen Grenzwerten
orientiert, hätte sie eigentlich längst lockern müssen. Das
Einfrieren der Alarmstufe II, das ursprünglich bis Ende Januar
geplant war, widerspreche dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die
Omikron-Variante des Coronavirus diese Stufe in der Corona-Verordnung
beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der
Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Sie will das am
12. Januar ausgesetzte reguläre Stufensystem der
Corona-Beschränkungen Mitte nächster Woche wieder in Kraft setzen.