Saar-Verwaltungsrichter setzen 2G-Regel im Einzelhandel aus

Saarlouis (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat
die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der
2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gebe man einem
Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel
statt, teilte das OVG in Saarlouis am Freitag mit. Die Entscheidung
bedeute, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im
Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden sei.

Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang
Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die 2G-Regel für den
Einzelhandel im Freistaat diese Woche außer Vollzug gesetzt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes «verstößt
die Regelung gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot
der Bestimmtheit von Normen». Von der Vorschrift seien nur
Ladenlokale ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungsangebot der
Deckung des täglichen Bedarfs diene. Allerdings gelten auch für
weitere Ladengeschäfte Ausnahmen.

Es sei aber unklar, nach welchen Kriterien die Einzelhandelsbetriebe
von der Ausnahmeregelung erfasst würden. Denn weder aus dem
Ausnahmekatalog, noch aus der amtlichen Begründung ergäben sich
einheitliche, objektivierbare Kriterien für den erweiterten
Geltungsbereich der Regelung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.