Sächsische Ausnahme: Längerer Genesenen-Status für doppelt Geimpfte

Dresden (dpa/sn) - In Sachsen gilt in der Corona-Pandemie bei der
Verkürzung des Genesenen-Status eine Ausnahme: Die neue Regelung
betrifft nicht Menschen, die doppelt geimpft und genesen sind. Das
teilte das Gesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage mit. Für
alle anderen seien ohne entsprechende Übergangsregelung des Bundes
auch rückwirkend alle ausgestellten Genesenen-Nachweise nur für drei
Monate gültig. Zunächst hatte der MDR berichtet.

Sachsen unterstützt laut Ministerium einen Antrag der
Gesundheitsministerkonferenz, der das Bundesgesundheitsministerium
auffordert, eine Übergangsregelung zu prüfen.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass der
Corona-Genesenen-Status entsprechend einer Empfehlung des Robert
Koch-Instituts von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Hintergrund
sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel
größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder
Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe
gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen
musste.