Welche Corona-Regeln ab Sonntag in Thüringen gelten Von David Hutzler, dpa

Zum Wochenende treten in Thüringen neue Corona-Regeln in Kraft. Ein
wichtiger Punkt wurde trotz langer Ankündigung bereits vorab gekippt.
Eine Lockerung fand auch den Weg in die neue Verordnung. Was kommt
nun auf die Menschen im Freistaat zu?

Erfurt (dpa/th) - Thüringen bekommt zum Wochenende wieder eine neue
Corona-Verordnung. Diesmal dürfte für den Alltag vieler Menschen
jedoch nicht so wichtig sein, was darin steht - sondern das, was
nicht darin festgelegt ist. Eine wichtige Neuregelung ist dennoch
darin enthalten. Was ab Sonntag gilt: 

Wer kommt nun in 2G-plus-Bereiche? 

Grundsätzlich weiterhin Geimpfte und Genesene mit einem
tagesaktuellen Schnelltest oder mit Boosterimpfung. Neu ist aber,
dass diese Testpflicht für alle entfällt, deren Grundimmunisierung -
also meist die zweite Impfung - nicht länger als drei Monate her ist.
Auch, wer weniger als 90 Tage als genesen gilt, braucht keinen
zusätzlichen Test, um etwa in Fitnessstudios, Spielotheken oder
Hotspot-Regionen mit Inzidenzen über 1000 ins Restaurant zu gehen.
Auch wer genesen ist und mindestens eine Impfung vor oder nach der
Infektion erhalten hat, darf ohne Test in diese Bereiche. Hier
entfällt die zeitliche Befristung.

Wie läuft es nun mit Versammlungen? 

Lange war darüber diskutiert worden, ab Sonntag soll es dann so weit
sein: Die Obergrenze von 35 Menschen bei Versammlungen fällt. Künftig

können auch wieder größere Kundgebungen regulär angemeldet werden,

bislang war das nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Sie sollen
jedoch weiterhin bis auf Ausnahmen nur ortsfest stattfinden können.
Teilnehmer müssen den Mindestabstand einhalten und eine medizinische
Maske oder FFP-2-Maske tragen. Unangemeldete Aufzüge gegen die
Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in Thüringen
stattfanden, sind nach den neuen Regeln weiter unzulässig.

Kommt 2G plus im Restaurant? 

Auch hier war lange diskutiert worden, nachdem Ministerpräsident Bodo
Ramelow (Linke) das eigentlich für den 23. Januar angekündigt hatte.
Die Antwort kam am Dienstag überraschend: Nein, zumindest für die
nächsten zwei Wochen nicht. Thüringen will zunächst die nächste
Bund-Länder-Runde am Montag abwarten und nötige Anpassungen in der
nächsten Thüringer Verordnung treffen, wie ein Regierungssprecher am
Dienstag sagte. Die soll am 9. Februaer kommen.

Damit können vorerst weiterhin Geimpfte und Genesene in Restaurants,
Cafés oder Kneipen. Eine zusätzliche Testpflicht wie bei 2G plus gibt
es in Thüringen damit weiterhin nur in Hotspot-Regionen mit einer
Inzidenz ab 1000. Eigentlich hatten sich Bund und Länder am 7. Januar
auf eine flächendeckende Anwendung der 2G-plus-Regel verständigt.

Werden Bändchenlösungen für 2G-Bereiche nun in der Verordnung
verankert? 

In einem ersten Verordnungsentwurf war ein Passus enthalten, der
Bändchen für 2G-Bereiche ermöglichen sollte. Die Idee: Das Bändch
en
dient als Nachweis einer Corona-Impfung oder -Genesung für Geschäfte
in den Innenstädten. In Eisenach und Gera gibt es bereits
entsprechende Versuche, Erfurt wollte damit am Montag starten. In der
neuen Verordnung sollte das nun auch rechtlich abgesichert werden.
Doch diese Regelung wird in der neuen Verordnung vorerst vertagt.

Was ist mit den Quarantäne-Vorschriften? 

Auch dieser Punkt kam etwas überraschend - nämlich schon knapp zwei
Wochen vor der Verordnung in Form eines Erlasses durch das
Gesundheitsministerium. Seit dem 11. Januar gelten in Thüringen die
Quarantäne-Regeln, auf die sich Bund und Länder wenige Tage zuvor
verständigt hatten. In der neuen Verordnung werden diese nun noch
formal festgeschrieben.

Demnach sind Menschen ohne Corona-Symptome, die geboostert sind oder
bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger
als drei Monate zurückliegen, von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Für alle anderen Kontaktpersonen gilt bei einer nachgewiesenen
Infektion mit der Omikron-Variante oder bei einem konkreten Verdacht
eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen. Eine Verkürzung auf sieben Tage
ist bei Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder
Antigenschnelltest) möglich.

Was ist mit dem Warnstufen-System? 

Es ist ein Relikt aus dem Sommer, als die Fallzahlen langsam wieder
stiegen: Das Thüringer Frühwarnsystem, das abhängig von regionaler

Inzidenz und Krankehausbelastung mehr Beschränkungen ermöglichen
sollte. Im Winter waren monatelang alle Regionen in der Warnstufe
drei oder fielen zeitweise unter die Hotspot-Regelung mit noch
schärferen Einschränkungen. Seit wenigen Tagen nun sind die ersten
Landkreise und kreisfreien Städte wieder in Stufe zwei gerutscht.
Lockerungen sind dort generell möglich - das Gesundheitsministerium
rät den Kommunen aber davon ab. Änderungen bedürften auch der
Zustimmung des Ministeriums, hieß es in einem Schreiben.

Falls die Infektionszahlen in den kommenden beiden Wochen «wider
erwarten» nicht wieder steigen, will das Ministerium «vertretbare
Lockerungen» prüfen. Diese sollen dann «vorzugsweise in der
nachfolgenden Verordnung» festgeschrieben werden. An den vergangenen
Tagen zogen die Infektionszahlen in Thüringen jedoch wieder an. Die
sich leichter verbreitende Omikron-Variante ist mittlerweile im
Freistaat vorherrschend.