Streit um Einsatz von PCR-Lollitests in Schulen und Kitas

Nach einer Expertenanhörung zur Nutzung von PCR-Lollitests im
Bildungsausschuss des Landtages zeigt sich vor allem die CDU
unzufrieden - und macht der Landesregierung Vorwürfe.

Schwerin (dpa/mv) - Eine zeitnahe Einführung von PCR-Lollitests an
Schulen und in Kitas erscheint nach einer Expertenanhörung im
Bildungsausschuss des Schweriner Landtags unwahrscheinlich. Sowohl
die Linksfraktion als auch die AfD verwiesen hierzu am Donnerstag in
Schwerin auf einen Mangel an Laborkapazitäten im Land. «So könnte die

Auswertung im Extremfall bis zu 42 Stunden dauern. Hinzu kommt, dass
ein PCR-Lolli-Pooltest einmal in der Woche nicht den dreimaligen
Antigentest ersetzen kann», sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken
im Landtag, Jeannine Rösler.

Die CDU sieht die Einführung dennoch als sinnvoll an, da die Tests im
Vergleich zu Antigen-Tests präziser und in der Anwendung angenehmer
seien. «Dass zuverlässigere Verfahren gleichzeitig mit höherem
Aufwand verbunden sein können, ist eine Binse», kommentierte der
bildungspolitische Sprecher Torsten Renz die Aussagen der
Linken-Politikerin, die Anhörung sei ein Plädoyer für deren
Einführung gewesen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion spielt die Landesregierung bei der Nutzung
von PCR-Lollitests auf Zeit. «Die Auswertung einer einhellig
wohlmeinenden Expertenanhörung wurde heute durch die
Linkskoalitionäre um weitere fünf Wochen verschoben - ohne triftigen
Grund», so Renz. Er wirft der Landesregierung vor, abwarten zu
wollen, bis sich das Thema im Frühling selbst erledige.

Rösler rief stattdessen dazu auf, die Quarantänemaßnahmen effektiv
umzusetzen: «Je besser die Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten
werden - was die Schulen bereits vorbildlich tun -, desto besser
haben wir die Lage im Griff». Auch hierbei bestand seltene Einigkeit
mit der AfD. Deren schulpolitischer Sprecher Enrico Schult sagte
zudem, er befürworte «weiterhin das regelmäßige Testen im Elternhau
s
mit Schnelltests, das eine Infektion schon früh erkennt und am
ehesten mit der Fürsorgepflicht der Eltern vereinbar ist.»