Nach Djokovic-Ausreise: Bundesgericht veröffentlicht Begründung

Melbourne (dpa) - Vier Tage nach dem abgelehnten Einspruch von Novak
Djokovic gegen die Annullierung seines Visums hat das Bundesgericht
seine Begründung bekanntgegeben. Demnach war es angemessen, dass die
australische Regierung davon ausging, dass der serbische Tennisprofi
eine Anti-Impf-Einstellung habe und eine Bedrohung für die
Bevölkerung sei. Das geht aus den Unterlagen hervor, die das Gericht
am Donnerstag veröffentlichte.

«Ein Tennis-Weltstar kann Menschen jeden Alters beeinflussen, ob jung
oder alt, aber vielleicht besonders die jungen und die leicht zu
beeindruckenden», hieß es in der Begründung der drei Richter. Auch
wenn Djokovic die Australian Open nicht gewonnen hätte, hätte der
Fakt, dass er in Australien Tennis spielt, diejenigen, die so sein
wollen wie er, ermutigen können und er demnach eine Anti-Impfstimmung
befeuern können, hieß es.

Die Djokovic-Seite hatte zuvor argumentiert, dass es unangemessen
war, den serbischen Tennisstar als Impfgegner darzustellen und
Einwanderungsminister Alex Hawke dessen Einstellung nicht kennen
könne. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Sichtweise
der Regierung gerechtfertigt war, auch weil Djokovic sich gegen eine
Impfung entschieden hatte.

Nach einem tagelangen Gerichtsstreit hatte das Bundesgericht in
Melbourne den Visumsentzug am vergangenen Sonntag für rechtens
erklärt. Der Weltranglisten-Erste musste daraufhin Australien
verlassen und kann seinen Titel bei den derzeit laufenden Australian
Open nicht verteidigen. Djokovic war ungeimpft nach Australien
gereist, weil er mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung am
Grand-Slam-Turnier teilnehmen wollte. Bei der Einreise war ihm jedoch
das Visum annulliert worden, weil der 34 Jahre alte Serbe nicht
ausreichend Belege für die Sondererlaubnis vorlegen konnte.