AfD-Fraktion klagt gegen Corona-Regeln im Bundestag

Berlin (dpa) - Die AfD-Fraktion hat Klage beim
Bundesverfassungsgericht gegen die neuen Corona-Regeln im Bundestag
eingereicht. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus der
Fraktion erfuhr, wurde am 18. Januar unter anderem ein Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung der neuen Regeln
gestellt. Die Fraktion hatte Ende Dezember bereits Klage in Karlsruhe
wegen der Nicht-Besetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag mit
Kandidaten aus ihren Reihen eingereicht.

Die neue 2G-plus-Regel im Parlament müsse umgehend aufgehoben werden,
damit jeder Abgeordnete wieder unabhängig von seinem Impfstatus
gleichberechtigt und diskriminierungsfrei seine parlamentarischen
Aufgaben wahrnehmen könne, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer

der AfD-Fraktion, Stephan Brandner. «Nur so kann das im Grundgesetz
verankerte Recht auf eine effektive Opposition wieder gewährleistet
werden.» Er sprach von einer Ausgrenzung frei gewählter Abgeordneter,
die sich «gezielt gegen die AfD-Fraktion» richte.

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche mit den Stimmen der
anderen Fraktionen gegen die der AfD die verschärften Corona-Regeln
beschlossen. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen
auch mit negativem Test nicht mehr in den Plenarsaal oder in die
Ausschüsse. Sie können die Sitzungen nur noch mit aktuellem
Negativ-Test von den Tribünen verfolgen.

Scharf kritisiert wird von der AfD auch die jüngst erfolgte
Verkürzung des Genesenenstatus auf eine Zeitspanne von 28 bis 90
Tagen nach einem positiven PCR-Test. Wegen der Neuregelung muss etwa
Fraktionschefin Alice Weidel, die im November nach eigenen Angaben
Corona hatte, ab Februar auf der Tribüne Platz nehmen. «Die
Bundesregierung muss die auch unter Wissenschaftlern höchst
umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus umgehend zurücknehmen»,
forderte sie am Donnerstag. Ihr Co-Fraktionschef Tino Chrupalla
nannte die Verkürzung «bloße Willkür».