Zweitimpfung bei Johnson&Johnson nötig - Landkreis für Übergangsfrist

Berlin (dpa/lni) - Von einem Tag auf den anderen Tag nicht mehr
vollständig geimpft oder geboostert - das gilt für Menschen in
Deutschland, die eine Corona-Impfung von Johnson&Johnson bekommen
haben. Der Landkreis Osnabrück hat entsprechende Übergangsfristen in
der niedersächsischen Corona-Verordnung gefordert.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, als
geimpft mit vollständigem Grundschutz gelte man in Deutschland nun
erst, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung
folgt - möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer
oder Moderna. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von
2G-Zugangsregeln nötig.

Der Landkreis Osnabrück teilte mit: «Die neuen Regeln bedeuten
allerdings auch: Menschen, die zunächst mit Johnson&Johnson geimpft
wurden, gelten nach der Zweitimpfung nun nicht mehr als geboostert
und erhalten diesen Status erst wieder mit der dritten Impfung. Da
viele Betroffene nun aber noch warten müssen, bis die Dreimonatefrist
- die aus medizinischer Sicht für den größtmöglichen Schutz notwend
ig
ist - bis zur dritten Impfung abgelaufen ist, können sie sich auch
nicht umgehend boostern.»

Der Landkreis fordere das Land daher auf, die Verordnung zumindest
dahingehend zu ändern, dass die Betroffenen mit zwei Impfungen -
zunächst Johnson & Johnson, dann ein weiterer Impfstoff - solange
weiterhin als geboostert gelten, bis sie nach Ablauf von drei Monaten
ihre Drittimpfung erhalten können.

Heute zählen in einigen Bundesländern Johnson&Johnson-Erstgeimpfte
nach nur einer weiteren Impfung schon als «geboostert», wenn es um
2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen
gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung
erhalten haben.