Verwaltungsgerichtshof bestätigt Corona-Versammlungsverbot in München

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das
Verbot von Corona-Protesten in München durch die Stadt bestätigt -
und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert. Mit einer
Allgemeinverfügung hatte die Stadt für den 15., 17. und 19. Januar
die Veranstaltung von Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten
gegen Corona-Maßnahmen und die Teilnahme an solchen Versammlungen
untersagt, wenn diese nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt
wurden.

Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts sei das
Versammlungsverbot rechtmäßig, teilte der Verwaltungsgerichtshof am
Mittwochabend mit. Die Landeshauptstadt sei in ihrer Gefahrenprognose
nach Erfahrungen bei Versammlungen in den letzten Wochen zu Recht
davon ausgegangen, dass nur mit einem präventiven Verbot die Gefahr
zahlreicher Infektionen mit dem Coronavirus verhindert werden könne.
Auch eine Interessenabwägung falle zu Gunsten des öffentlichen
Interesses an einer Verhinderung weiterer Infektionen aus.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor dem Eilantrag eines Bürgers gegen
das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste in der Landeshauptstadt
stattgegeben. Ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von
Versammlungen könne die präventiven Verbote voraussichtlich nicht
rechtfertigen, erklärten die Richter. Es spreche Überwiegendes dafür,

dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom
Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.

Die Landeshauptstadt München und der Freistaat Bayern hatten dagegen
Beschwerde eingelegt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (Az.
10 CS 22.162) ist unanfechtbar.

In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus
protestierten am Mittwochabend annähernd Tausend Menschen mit einem
nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften
der Querdenkerszene zuzuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher.
Zunächst gab es demnach keine Störungen. Außerdem demonstrieren zwei

kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und contra Corona-Maßnahmen.