Gericht gibt Eilantrag statt - Corona-Protest in München
München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch
dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter
Corona-Proteste in der Landeshauptstadt stattgegeben. Ein bloßer
Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen könne die
präventiven Verbote voraussichtlich nicht rechtfertigen, erklärten
die Richter. Es spreche Überwiegendes dafür, dass sich dies im
Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz
geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.
Die Landeshauptstadt habe nicht ausreichend dargelegt, dass eine
unmittelbare und nur durch ein Verbot abwendbare Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit bestehe. Zudem könnte das präventive
Versammlungsverbot auch unverhältnismäßig sein. Zunächst müsse di
e
Möglichkeit nachträglicher Beschränkungen von Versammlungen
ausgeschöpft werden, erklärte die Kammer. Dem Vernehmen nach werde
die Landeshauptstadt gegen die Entscheidung umgehend Beschwerde beim
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, teilte das
Verwaltungsgericht mit.
In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus
protestierten am Mittwochabend annähernd Tausend Menschen mit einem
nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften
der Querdenkerszene zuzuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher.
Zunächst gab es demnach keine Störungen. Außerdem demonstrieren zwei
kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und contra Corona-Maßnahmen.