AfD scheitert mit Antrag auf Aufhebung von Beschränkungen für Demos

Potsdam (dpa/bb) - Die AfD-Fraktion ist im Brandenburger Landtag mit
einem Antrag gescheitert, die Beschränkungen wegen der
Corona-Pandemie für Demonstrationen aufzuheben. Es gebe keine Belege
dafür, dass Versammlungen unter freiem Himmel Pandemietreiber seien,
hatte die AfD-Abgeordnete Lena Kotré am Mittwoch zur Begründung
erklärt. Daher solle die Beschränkung bei Demonstrationen auf maximal
1000 Teilnehmer gestrichen werden. Auch dürfe die demokratische
Teilhabe der Bürger bei so genannten Spaziergängen gegen die
Corona-Regeln nicht kriminalisiert werden, meinte Kotré.

Die anderen Fraktionen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Ihre
Redner wiesen darauf hin, dass auch die «Spaziergänge» Versammlungen

seien, die nach dem Gesetz vorher angemeldet werden müssten. Diese
Anmeldung liege jedoch in vielen Fällen nicht vor. Der Aufruf zu
solchen Versammlungen auch durch die AfD sei «Rechtsbruch», sagte die
Grünen-Abgeordnete Marie Schäffer.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte in der Debatte, die
Beschränkung der Teilnehmerzahl diene vor allem dem Schutz der
Teilnehmer vor Infektionen. Die Menschen könnten das
Versammlungsrecht wahrnehmen, solange sie nicht gegen geltendes Recht
verstießen. Vorgeschrieben sei die Anmeldung der Versammlungen sowie
die Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstände. Die Polizei gehe
gegen Verstöße konsequent vor, betonte Stübgen: Die Polizei habe
bislang 600 Platzverweise erteilt und 400 Strafanzeigen sowie mehr
als 1000 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gestellt.

Auch in Brandenburg gibt es seit Anfang Dezember in vielen Orten
Demonstrationen gegen eine Impfpflicht und die Corona-Beschränkungen.
Nach Angaben der Polizei lag für bis zu zwei Drittel der
Versammlungen keine Anmeldung vor. In diesen Fällen wurden von der
Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz
gestellt.