, HDE ) Gericht kippt 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel

In sämtlichen Läden in Bayern dürfen die Kunden wieder unabhängig v
on
ihrem Impfstatus einkaufen. Die Kontrollen an der Eingangstür
entfallen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Damit
wurde die bundesweit vereinbarte 2G-Regel zum zweiten Mal kassiert.

München (dpa/lby) - Auch Ungeimpfte dürfen wieder in allen
bayerischen Einzelhandelsgeschäften einkaufen gehen. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof hat die sogenannte 2G-Regel am Mittwoch
vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Verordnung sei nicht klar zu
entnehmen, welche Ladengeschäfte der «Deckung des täglichen Bedarfs
»
dienen und damit von der Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte erfasst
würden, erklärten die Richter.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: «Wir setzen in Bayern
2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und
praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung.» Bayern sei mit der
Zugangsbeschränkung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
gefolgt. Aber wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sei «nun die
Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative».
Herrmann betonte: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin
und bietet Schutz.»

Der Handelsverband Bayern begrüßte die Aussetzung von 2G. «Wir
hoffen, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist», sagte
Geschäftsführer Bernd Ohlmann am Mittwoch in München. Nachdem der
Verwaltungsgerichtshof bereits Spielzeugläden und
Bekleidungsgeschäfte von der Vorschrift ausgenommen habe, sei die
neue Entscheidung von vielen Einzelhändlern erwartet worden. «Jetzt
haben wir Klarheit.»

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte der
«Passauer Neuen Presse»: «Der Einzelhandel hatte diese Lockerung
schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen
Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der
FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht.»

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab mit seiner Entscheidung
einem Eilantrag eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt, das in der
bayerischen 2G-Verordnung eine Verletzung seiner Berufsfreiheit und
des Gleichbehandlungsgrundsatzes sah. Zwar dürfte eine
2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel grundsätzlich eine
ausreichende gesetzliche Grundlage haben, betonte der Senat. Doch die
Ausnahmen müssten sich klar aus Verordnung selbst ergeben, das dürfe
nicht auf Behörden und Gerichte verlagert werden.

Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang
Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember,
weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung der
Corona-Pandemie nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz vereinbar seien.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan
Genth, sagte: «Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen
Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch
wieder abgeschafft werden.» Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn
der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept
sicher sei. «Die politischen Entscheidungsträger in allen
Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim
Einkaufen rasch außer Kraft setzen.»

In Berlin scheiterte die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof mit
ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. Auch in Hamburg und
Schleswig-Holstein blieben entsprechende Eilanträge ohne Erfolg.