Regelung zur digitalen Kommunalpolitik soll verlängert werden

Mainz (dpa/lrs) - Fünf der sechs Fraktionen im Landtag
Rheinland-Pfalz haben ein Gesetz eingebracht, das die Möglichkeit von
Videokonferenzen in Kommunalparlamenten bis März 2023 verlängert. Das
Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde
bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, um den
Kommunalvertretungen in der Corona-Pandemie neuen Handlungsspielraum
zu geben. Ohne die Verlängerung würde die Regelung am 31. März dieses

Jahres wegfallen.

Eine Überprüfung habe ergeben, dass sich die
Möglichkeit für Sitzungen ohne Präsenz bewährt habe, heißt es in
der
Vorlage, die von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD vorgelegt
wurde. Wenn eine Stadrats- oder Kreistagssitzung als Videokonferenz
organisiert werde, gebe es auch mehr Gäste, mehr Zuschauer, nannte
der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner als positive Wirkung.

Für die CDU sagte Gordon Schnieder am Mittwoch in Mainz, das Gesetz
sei nötig, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten.
Er wandte sich aber dagegen, die kommunale Parlamentsarbeit dauerhaft
auf digitale Plattformen zu verlegen. Demokratie sei auf einen
lebendigen Meinungsstreit vor Ort angewiesen. «Das funktioniert am
Bildschirm, am Telefon nur bedingt.» Das Gesetz soll in einem
beschleunigten Verfahren bereits an diesem Donnerstag verabschiedet
werden, zusammen mit ähnlichen Regelungen zu Personalvertretungen und
zum Richterwahlausschuss.