OVG weist Beschwerde Wiegands ab - OB bleibt weiter suspendiert

Halle (dpa/sa) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat
eine Beschwerde von Halles suspendiertem Oberbürgermeister Bernd
Wiegand (parteilos) abgewiesen. Seine vorläufige Dienstenthebung hat
damit vorerst Bestand, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte.
Wiegand kann sich demnach nicht an das Bundesverwaltungsgericht
wenden. «Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist mit
Rechtsmitteln nicht anfechtbar.» Ihm bliebe der Weg einer
Verfassungsbeschwerde, sagte die Sprecherin.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte einen Antrag Wiegands auf
Rückkehr ins Amt abgelehnt. Dagegen hatte Wiegand beim OVG Beschwerde
eingelegt. Der Politiker wollte gerichtlich durchsetzen, dass die
Anfang Juni vom Landesverwaltungsamt angeordnete vorläufige
Dienstenthebung aufgehoben wird. Das lehnte das Gericht am Dienstag
ab. Die Beschwerdebegründung habe nicht den «Vorgaben des
Vertretungszwanges» entsprochen. Demnach müssen sich vor dem
Oberverwaltungsgericht Beteiligte in der Regel durch
Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.

Das Landesverwaltungsamt führt gegen Wiegand ein
Disziplinarverfahren. Er hatte sich bereits im Januar gegen das
Coronavirus impfen lassen und so mutmaßlich gegen die vom Bund
erlassene Impfreihenfolge verstoßen. Außerdem soll er für weitere
Verstöße gegen die Impfpriorisierung verantwortlich sein, da sich
auch mehrere Stadträte und Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatten
impfen lassen. Das Landesverwaltungsamt weitete im Oktober das
Disziplinarverfahren aus - nun stehen auch Verstöße gegen tarif- und
haushaltsrechtliche Vorschriften im Raum.