Oberverwaltungsgericht: Striktere Regeln für Ungeimpfte rechtens

Weimar (dpa/th) - Die staatlichen Corona-Beschränkungen für
ungeimpfte Menschen haben in Thüringen weiter Bestand. In den
unterschiedlichen Regelungen für Geimpfte und Genesene sowie
Ungeimpfte sei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu
erkennen, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar
am Mittwoch mit. Die Ungleichbehandlung, die die ungeimpften
Antragsteller in der Thüringer Corona-Verordnung vom 23. Dezember
monierten, sei sachlich gerechtfertigt, weil immunisierte Personen
weniger zum Infektionsgeschehen beitrügen, hieß es unter anderem zur
Begründung.

Striktere Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich
für ungeimpfte Thüringerinnen und Thüringer als für geimpfte und
genesene Menschen sowie die 2G- und 3G-Plus-Regelungen und die
nächtliche Ausgangsbeschränkung, seien «insgesamt verhältnismäß
ige
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung», hieß es weiter. Sie trügen dem

Umstand Rechnung, «dass von den unterschiedlichen Gruppen
hinsichtlich der Verbreitung des Virus verschiedene Gefährdungslagen
ausgingen».

Der in der Verordnung beabsichtigte und von den Antragstellern
beklagte «Impfdruck» sei nicht unangemessen. Die kritisierte
Gefährlichkeit der Impfung erweise sich als stark überzeichnet und
stehe darüber hinaus in einem eklatanten Widerspruch zu den
Bewertungen der Expertinnen und Experten, beurteilte der Senat
weiter. Die Entscheidung ist unanfechtbar.