Ministerium: Kein Bestandsschutz für ältere Genesenennachweise

Berlin (dpa) - Für ältere Genesenennachweise, die schon vor der
jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen
Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des
Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch klargestellt. Die Regelung
zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte direkt. Seit
Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne
zwischen 28 und 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Vorher galt
er etwa doppelt so lange. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel
sind damit jetzt abgelaufen.

Der Sprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen
lassen. Außerdem könne man die Regelung «auch als Anreiz sehen, sich

impfen zu lassen». Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den
gelte dann direkt die 2G-Regel.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesministerium
gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese
seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu
Veranstaltungen notwendig, hatte es nach einer Länderkonferenz am
Montag geheißen.

Zur aktuellen Lage sagte er: «Dass die Zahlen so hoch steigen würden,

war klar.» Er nannte sie dennoch besorgniserregend. Die Frage sei,
wie sich die Welle weiterentwickele und wie sich das auswirke auf die
Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivmedizin. Zahlen
aus den USA, wo die Zahlen in der Intensivmedizin stiegen, ließen
mittelfristig «erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem»
vermuten.