Justizministerin befürwortet Debatte über Impfpflicht im Gefängnis
In der Diskussion um eine Ausweitung der Impfpflicht zieht Sachsens
Justizministerin eine Parallele von der Pflege zum Justizvollzug. Die
Impfquote in den Gefängnissen müsse rauf.
Dresden (dpa/sn) - Sachsens Justizministerin Katja Meier befürwortet
eine Diskussion über eine Impfpflicht im Justizvollzug. «Der
Justizvollzug ist eine kritische Infrastruktur und zugleich ein
vulnerabler Bereich. Die Vergleichbarkeit mit den spezifischen
Ansteckungsgefahren beispielsweise in Alten- und Pflegeeinrichtungen
ist durchaus gegeben», sagte die Grünen-Politikerin. Für Beschäftig
te
in Pflegeheimen gilt ab 15. März eine Impfpflicht.
Eine Erhöhung der Impfquote wäre laut Meier förderlich, um in den
Gefängnissen wieder zu einer größeren Normalisierung der Lage
zurückkehren zu können. Derzeit gelten weitreichende Einschränkungen,
etwa auch bei den Besuchsregeln. «Wir müssen die Diskussion über die
Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impflicht auf den Justizvollzug
jetzt führen», sagte Meier. Die Bundesvereinigung der
Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug (BVAJ) hatte
sich bereits für eine Impfpflicht im Gefängnis ausgesprochen.
Laut Justizministerium haben rund 74 Prozent der Bediensteten im
sächsischen Justizvollzug einen Geimpft- oder Genesenenstatus. Die
Impfquote der Gefangenen lag Mitte Januar bei knapp 50 Prozent. Es
gebe hier jedoch eine ständige Fluktuation, sodass die Erfassung
schwierig sei. Im vorigen Jahr seien 238 Corona-Infektionen bei
Gefangenen registriert worden. Todesfälle habe es nicht gegeben. Zum
Stichtag 1. Januar 2022 gab es im sächsischen Justizvollzug 2879
Gefangene.
Man versuche permanent, die Impfquote bei den Bediensteten und
Gefangenen zu erhöhen, so das Ministerium. Unter anderem gebe es
Beratungsangebote, Impfsprechstunden und Impf-Sammeltermine. Neuen
Gefangenen werde im Zugangsgespräch die Möglichkeit zur Impfung
eröffnet.
In einem kleinen Teil des Justizvollzugs gilt auch ab 15. März schon
eine Impfpflicht: Alle Mitarbeiter im Krankenhaus der JVA Leipzig
sowie in den medizinischen Bereichen anderer Justizvollzugsanstalten
müssen bis zum 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen
sind.
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