Ministerin begrüßt Pläne für Informationen zu Abtreibungen

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza
begrüßt, dass es für Arztpraxen schon bald nicht mehr strafbar sein
soll, auf ihrer Webseite, Informationen über Abtreibungen zur
Verfügung zu stellen. «Nach meiner Auffassung, sollten sich Frauen in
einer ungewollten Schwangerschaft informieren können, welcher Arzt
ist mein Ansprechpartner und welcher Arzt würde nach vorheriger
Beratung womöglich auch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen»,
sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in
Hannover.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte am Montag einen
Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen §219a vorgelegt, der die
«Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft» verbietet. Als
«Werbung» gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils
verbundenen Risiken.

Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf
ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche
Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art
der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.

Wichtig ist für Havliza die Abgrenzung zwischen Information und
Werbung. Werbung zu dem Thema lehne sie klar ab, sagte sie. «Es
sollte auf keinen Fall so sein, weil das Schutzgut des ungeborenen
Lebens sich nicht mit Werbung verträgt.» Die Ministerin betonte:
«Meine Befürchtung, dass es zu einem werbenden Verhalten kommen
könnte, bleibt bei einer kompletten Abschaffung von 219a ein wenig
bestehen.» Von der Pharmaindustrie könnte es etwa solche Werbung
geben.