Pflegeheime und Diakonie kritisieren Impfpflicht im Gesundheitswesen

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach den Krankenhäusern und Patientenschützern
haben auch die baden-württembergischen Pflegeheime die
Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen scharf kritisiert. «Das
entpuppt sich als ein großes, bürokratisches Ärgernis», sagte
Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen
Heimstiftung. Die Rechtslage sei unsicher, weil die Vorgaben nicht
deutlich und mutig genug formuliert seien. Ein weiteres Mal lasse der
Gesetzgeber die Pflegeunternehmen mit der Verantwortung allein,
bemängelte er. Die Heimstiftung brauche Klarheit und Rückendeckung,
um die Impfpflicht arbeitsrechtlich durchzusetzen.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass
Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und
Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft
oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen und Patienten sowie
Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Dies lasse sich allerdings nur mit vielen rechtlichen Risiken
durchsetzen, warnte Schneider. Der Stiftungschef sieht zudem das
Risiko von Lücken oder «krisenhaften Situationen» durch Ausfälle in

der Belegschaft der Stiftung, über die 13 220 Menschen in landesweit
165 Einrichtungen betreut werden.

Nach Angaben der Heimstiftung sind von den fast 10 000 Mitarbeitenden
rund 90 Prozent geimpft oder genesen. «Wir rechnen aber mit einem
harten Kern von zwei bis drei Prozent, die sich bis zum 15. März
nicht mehr für eine Impfung entscheiden werden», sagte Schneider. Es
werde «schwierige und emotionale Gespräche» geben. Zudem sei die
Impfpflicht nur befristet. Das lasse Raum für das Argument, eine
Kündigung sei unverhältnismäßig.

Die Diakonie Württemberg sieht ebenfalls noch viele offene Fragen.
«Wir fordern eine konkretere Vorgabe zur Umsetzung vom Gesetzgeber»,
sagte Oberkirchenrätin Annette Noller vom Diakonischen Werk
Württemberg. Es sei beispielsweise unklar, was zu tun sei, wenn die
Versorgung nicht mehr mit immunisiertem Personal aufrecht erhalten
werden oder der von der öffentlichen Hand erteilte Versorgungsauftrag
nicht mehr wahrgenommen werden könne. Unklar sei auch die Erstattung
von Mindereinnahmen. «Wenn Personal ausfällt, können weniger
Bewohnerinnen oder Klienten versorgt werden, wofür die Einrichtungen
auf Ausgleichszahlungen angewiesen sind», teilte die Diakonie mit.
Auch Personal- und Investitionskosten liefen bei Nichtbelegung von
Plätzen weiter.